Chemnitz reagiert auf anhaltende Trockenheit und verbietet Wasserentnahme

Chemnitz - Nach dem Landkreis Zwickau, Nordsachsen und Dresden verhängt nun auch Chemnitz ein Wasserentnahme-Verbot.

Bereits Anfang Juli war der geringe Wasserstand in Chemnitz deutlich sichtbar.
Bereits Anfang Juli war der geringe Wasserstand in Chemnitz deutlich sichtbar.  © Uwe Meinhold

Wie die Stadt mitteilte, ist es ab dem 18. Juli untersagt, "Wasser mit technischen Hilfsmitteln, zum Beispiel Pumpen oder Leitungen bzw. Schläuchen sowie mit Handgefäßen, aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet der Stadt Chemnitz für den eigenen Bedarf zu entnehmen."

Darunter fällt der Eigentümer-, Anlieger- und Gemeingebrauch.

Das Verbot gilt voraussichtlich bis einschließlich dem 31. Oktober 2025.

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Die Wasserstände der Chemnitzer Gewässer liegen nahezu flächendeckend unterhalb des langjährigen mittleren Niedrigwasserabflusses und unter dem ökologisch notwendigen Mindestabfluss.

Auch die aktuellen Niederschlagsmengen liegen deutlich unter den langjährigen Mittelwerten. Zudem sorgen die hohen Temperaturen derzeit zu einer verstärkten Verdunstung. Die anhaltende überwiegend warme und trockene Witterung sorgt für weiteres Sinken der Wasserstände.

Gefährdung von wasserabhängigen Pflanzen und Tieren

Die Wasserentnahme von geringen Mengen kann zu einer weiteren wesentlichen Verminderung der Wasserstände führen.
Die Wasserentnahme von geringen Mengen kann zu einer weiteren wesentlichen Verminderung der Wasserstände führen.  © Ralph Kunz

Selbst die lokal begrenzten Regenschauer und Gewitterregen tragen derzeit nur wenig zu einer Entspannung der Niedrigwassersituation bei. Eine geringfügige Wasserentnahme hingegen führt zu einer Beeinträchtigung des Wasserhaushalts und zu einer weiteren wesentlichen Verminderung der Wasserstände.

Doch welche Folgen hat der niedrige Wasserstand und die steigende Wassertemperatur? Dadurch sinkt der Sauerstoffgehalt des Wassers, und die Selbstreinigungskraft der Gewässer wird gemindert.

Deshalb sind wasserabhängige Pflanzen und Tiere gefährdet. Es wachsen vermehrt Algen, Fische und Kleinstlebewesen sterben.

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Zuwiderhandlungen können nach der allgemeinen Bußgeldregelung (§ 126 Abs. 2 SächsWG) mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

Die gesamte Allgemeinverfügung zum Verbot zur Wasserentnahme findet Ihr unter: www.chemnitz.de/av_wasserentnahme.

Titelfoto: Uwe Meinhold

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