Chemnitz - Nachdem Anwohner am Donnerstag mit einer spontanen Baumbesetzung und mehreren Gutachten die geplante Fällung gestoppt hatten, meldet sich nun die Stadt Chemnitz zu Wort – und macht deutlich: Die Fällgenehmigung gilt weiterhin.
"Die Baugenehmigung für das Bauvorhaben auf dem Nachbargrundstück gilt. Diese schließt auch die Fällung des Baumes mit ein", erklärte eine Stadtsprecherin.
Bestätigt wurde zudem, dass dem Umweltamt seit dem 25. August ein von Anwohnern beauftragtes Artenschutzgutachten vorliegt. Darin heißt es, dass Quartiere der Mückenfledermaus sowie der Kleinen Bartfledermaus am Baum nicht ausgeschlossen werden können.
Da die Untersuchung nur vom Boden aus erfolgte, sei für eine gesicherte Prüfung der Einsatz einer Hubbühne erforderlich.
Darüber hinaus liegt der Stadt eine weitere Expertise vom 15. August vor, die den Baum als "akut bruchgefährdet" einstuft.
Bei dieser Untersuchung wurde auch der Kronenbereich mit Hubsteiger kontrolliert: Hinweise auf Fledermausquartiere fanden sich dabei nicht.
Die Verwaltung bewertet die Ergebnisse so, dass sich keine "entscheidungsrelevanten neuen Sachverhalte" ergeben hätten. Die ursprüngliche Einschätzung, der Baum sei nicht standsicher, bleibe daher Grundlage der Fällgenehmigung.