Insolvenz statt Ausbau: Was wird aus dem STC-Grundstück in Chemnitz?

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Chemnitz - Erst große Ausbaupläne, jetzt Insolvenzverfahren: Ende 2022 hatte die Stadt Chemnitz zwei Flächen an der Schönauer Carl-Hertel-Straße an den expandierenden Textilmaschinenbauer STC Spinnzwirn verkauft. Doch das Traditionsunternehmen ist pleite, die geplante Erweiterung liegt auf Eis.

Das Logo von STC Spinnzwirn am Unternehmenssitz in Chemnitz.
Das Logo von STC Spinnzwirn am Unternehmenssitz in Chemnitz.  © Kristin Schmidt

STC Spinnzwirn wollte 15 Millionen Euro in die 6400 Quadratmeter große Fläche investieren, die eigentlich für den Weiterbau des Südrings geplant war. Der Stadtrat stimmte dem Verkauf zu, die CDU setzte allerdings durch, dass ein Teil der Fläche unbebaut bleiben muss und ein Rückkaufsrecht vereinbart wird.

Dieses Recht existiert tatsächlich, bestätigt eine Rathaus-Sprecherin auf TAG24-Anfrage. Auch die Pflichten für STC waren konkret: "Vereinbart wurden die Verpflichtung zur Errichtung einer Fertigungshalle für Montage, mechanische Fertigung mit Büroflächen". Außerdem sollten flächendeckend Solardächer errichtet werden.

Doch inzwischen trudelt STC Spinnzwirn. Insolvenzverwalter Joachim Voigt-Salus teilt auf seiner Homepage mit: Das geplante Erweiterungsvorhaben werde "vorerst zurückgestellt". Eine TAG24-Anfrage ließ der Rechtsanwalt unbeantwortet.

Joachim Voigt-Salus ist vorläufiger Insolvenzverwalter von STC Spinnzwirn.
Joachim Voigt-Salus ist vorläufiger Insolvenzverwalter von STC Spinnzwirn.  © PR
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Beim STC Spinnzwirn in Schönau läuft derzeit ein vorläufiges Insolvenzverfahren.
Beim STC Spinnzwirn in Schönau läuft derzeit ein vorläufiges Insolvenzverfahren.  © Ralph Kunz

Konkretes Rückkaufangebot aktuell nicht Gegenstand der Gespräche mit der Geschäftsführung

Ein konkretes Rückkaufangebot für das STC-Grundstück ist für Baubürgermeister Thomas Kütter (50, parteilos) derzeit kein Thema.
Ein konkretes Rückkaufangebot für das STC-Grundstück ist für Baubürgermeister Thomas Kütter (50, parteilos) derzeit kein Thema.  © Sven Gleisberg

Die Stadtsprecherin stellt klar: "Die Ausübung des Wiederkaufsrechts ist ein Recht, keine Pflicht." Voraussetzungen seien unter anderem die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten durch den Käufer oder die Beantragung oder Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.

Ungeachtet der Faktenlage zieht die Stadt derzeit nicht die Rückkauf-Karte. Baubürgermeister Thomas Kütter (50, parteilos) teilte auf eine AfD-Ratsanfrage mit, dass ein konkretes Rückkaufangebot aktuell nicht Gegenstand der Gespräche mit der Geschäftsführung sei.

Stattdessen setzt das Rathaus auf mögliche Hilfe. Zum Schutz des laufenden Verfahrens sei "strenge Vertraulichkeit vereinbart" worden. Was das konkret bedeutet, bleibt offen.

Titelfoto: Ralph Kunz

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