Kein offenes Feuer in Chemnitz: Wie laufen die Kontrollen zum Grillverbot?
Chemnitz - Rauch über der Schloßteichinsel, Grillgeruch in der Luft, Würstchen auf dem Rost: Regelmäßig zieht es am Wochenende so manchen Chemnitzer nicht nur zum Spaziergehen an den Schlossteich. Es wird kräftig gegrillt – obwohl die Stadt das Grillen wegen der Trockenheit verboten hat.
Normalerweise darf in Chemnitzer Grünanlagen nur auf ausgewiesenen Flächen gegrillt werden. Am Schloßteich ist das die Schloßteichinsel im Bereich des Pavillons.
Doch seit dem 23. Juni ist auch dort Schluss mit Bratwurstromantik – wegen der Waldbrandgefahr.
Vor Ort sieht es bei schönstem Sommerwetter anders aus: Kohle an, Deckel auf, wird schon keiner kommen. Die Ausreden der Grillsünder: nicht gewusst, nichts gesehen, wir passen schon auf.
Ganz so einfach will die Stadt das nicht stehenlassen. Eine Stadtsprecherin erklärt: "Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig durch den Stadtordnungsdienst kontrolliert."
Aber die Ordnungshüter können offenbar nicht überall gleichzeitig sein: "Bei einer hohen Auslastung kann es jedoch vorkommen, dass an einzelnen Tagen keine präventiven Kontrollen in diesem Bereich durchgeführt werden können."
Dazu kommt: Die Besucher wechseln ständig. Laut Stadt kann es passieren, dass nach einer Kontrolle neue Gruppen kommen und den Grill auspacken.
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Über 130 Kontrollen seit April
Die Kontrollbilanz der städtischen Ordnungshüter: Vom 1. April bis 13. Juli gab es nach Angaben der Stadt 131 Kontrollen. Dabei wurden 54 Verfahren eingeleitet.
Billig kann der Grillspaß also werden – muss er aber nicht. "In der Regel werden Verstöße gegen das Grillverbot mit einem Bußgeld von mindestens 100 Euro geahndet", so die Stadtsprecherin.
Noch teurer wird es, wenn Waldbrandgefahr herrscht oder zu nah an Bäumen gegrillt wird. Auch wer mit seinem Verhalten andere zum Nachmachen animiert, müsse mit einem höheren Bußgeld rechnen.
Titelfoto: Bildmontage: Ralph Kunz, Jan Härtel/ChemPic, Imago/Ulrich Wagner
