Chemnitz - Seit es draußen kalt ist, friert Thomas Lange (53) in seiner Wohnung in Chemnitz: Wegen festgelegter Heizzeiten sorgt der Vermieter GGG dafür, dass es bei ihm nachts nicht mehr warm wird. Während Lange fröstelt, verweist der Vermieter unter anderem auf Nachhaltigkeit.
"Ich schlafe mit Jogginghose und Pullover im Bett", erzählt Thomas Lange. Wenn der Busfahrer im Spätdienst eingeteilt ist, kommt er zwischen 20.30 Uhr und 23.45 Uhr nach Hause.
"Nach 22 Uhr fährt sich die Heizung dann runter." Danach herrschen in Langes Wohnung in der Kirchhoffstraße bis 6 Uhr nur noch 5 bis 10 Grad über der Außentemperatur. Ab 0 Grad Außentemperatur soll sich die Heizung wieder einschalten.
Nicht nur eine kalte Wohnung ist die Folge: "Wenn ich abends oder morgens dusche, gibt es Wasserdampf im Bad, und dadurch entsteht Schimmel."
In den vergangenen vier Jahren hatte sich Lange noch an den Hausmeister gewandt, um die Angelegenheit zu regeln. Seit diesem Jahr ließe der Vermieter jedoch nicht mehr mit sich reden.
Chemnitzer will Mieterschutzbund einschalten
Thomas Lange bibbert, die GGG verweist aufs Sparen und die Nachhaltigkeit: "Im Hinblick auf die Reduzierung und Optimierung der Heizkosten für alle Mieterinnen und Mieter sowie aus Nachhaltigkeitsaspekten erfolgt in den Nachtstunden eine Reduzierung - keine Abschaltung - der Heiztemperaturen", so GGG-Sprecher Erik Escher (44) auf TAG24-Nachfrage.
Ist das überhaupt erlaubt? Dem Fachportal www.mietrecht.com zufolge ist in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April eine Temperatur von 18 Grad Celsius ausreichend - eine Nachtabsenkung sei von Vermieterseite zulässig.
Weil Thomas Lange sich keine zusätzliche Elektro-Heizung beschaffen will, wird er demnächst den Mieterschutzbund aufsuchen.