Wer vermisst seine Kettensäge? Chemnitzer Fundbüro sucht Besitzer

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Chemnitz - Brillen, Mützen, Schirme: Wer das Wort Fundbüro hört, denkt sicher an solche Klassiker, die dort abgegeben werden. Im Chemnitzer Fundbüro am Düsseldorfer Platz sind aber auch weitaus ungewöhnlichere Dinge im Angebot.

Wer hat seine Kettensäge verloren? Im Fundbüro wurde so ein Werkzeug im April abgeben. (Symbolbild)
Wer hat seine Kettensäge verloren? Im Fundbüro wurde so ein Werkzeug im April abgeben. (Symbolbild)  © 123rf/mwolf112

Im Amtsblatt vom heutigen Donnerstag hat die Stadt wieder eine Liste veröffentlicht, was im April im Fundbüro abgegeben wurde. Noch haben die Besitzer die Möglichkeit ihr Eigentum abzuholen. Ganze sechs Wochen bleiben ihnen dafür.

Am außergewöhnlichsten dürfte dabei auf der Liste mit mehr als 250 Gegenständen wohl eine Kettensäge sein. Etwas weniger gefährlich, dafür aber durchaus nützlich, ist eine Halskrause, die ebenfalls seit April im Fundbüro liegt, ebenso wie eine Krücke.

Fast schon banal klingen dagegen die 36 Jacken, 22 Handys und 15 Rucksäcke, die auf ihre Besitzer warten. Auch noch im Angebot sind Armbänder und Ketten (jeweils zwei), verschiedene Arten von Taschen (Kühl-, Sport- und Fahrradtaschen) und Fahrräder.

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Die Besitzer der Gegenstände haben nun bis Anfang September die Möglichkeit ihre Rechte geltend zu machen. Dazu müssen sie sich an das Fundbüro im Bürgerhaus "Am Wall", Düsseldorfer Platz 1, (Eingang EG Webergasse) wenden. Telefonisch ist das auch über die Behördennummer 115 möglich.

Das Fundbüro hat montags von 8.30 Uhr bis 12 Uhr geöffnet sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 13 bis 18 Uhr.

So wird der Finder zum Eigentümer

Die reguläre Aufbewahrungsfrist von Fundgegenständen beträgt übrigens sechs Monate. Wenn ein Finder bei der Abgabe sein Recht auf Eigentumserwerb geltend gemacht hat und sich der Besitzer nicht meldet, wird der Finder neuer Eigentümer des Gegenstandes.

Wenn ein Finder auf das Eigentumsrecht verzichtet, gehen die Fundsachen oftmals in eine öffentliche Versteigerung. Ort und Zeitpunkt der Versteigerung werden im Amtsblatt bekannt gegeben.

Titelfoto: 123rf/mwolf112

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