Ausschluss von AfD-Stadtrat Nico Köhler: So entscheidet das Gericht

Chemnitz - Das Hin und Her um den Fraktionsausschluss von AfD-Stadtrat Nico Köhler (48) geht weiter.

Im Streit um den Fraktionsausschluss von Nico Köhler (48, AfD) wurde die Beschwerde der Fraktion zurückgewiesen.
Im Streit um den Fraktionsausschluss von Nico Köhler (48, AfD) wurde die Beschwerde der Fraktion zurückgewiesen.  © Kristin Schmidt

Nachdem das Chemnitzer Verwaltungsgericht entschieden hatte, dass der Politiker Mitglied bleiben kann, legte man vonseiten der Fraktion Beschwerde ein. Die wurde nun von der zweiten Instanz kassiert.

"Die Zurückweisung der Beschwerde beruht auf dem Umstand, dass der betroffene Stadtrat zu seinem Ausschluss nicht hinreichend angehört wurde und die AfD-Fraktion auch nicht dargelegt hat, dass für den Ausschluss ein gewichtiger Grund vorliegt", so ein Sprecher des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts.

Fraktionschef Volker Dringenberg (52) sagte hierzu, dass man die Entscheidung zur Kenntnis nehme. Überdies wolle man das Verfahren des Verwaltungsgerichts zum zweiten Ausschluss abwarten - die Fraktion warf Köhler Mitte Juni ein zweites Mal raus.

Laut Fraktionschef Volker Dringenberg (53, AfD) will man das Ergebnis des zweiten Ausschluss-Verfahrens abwarten.
Laut Fraktionschef Volker Dringenberg (53, AfD) will man das Ergebnis des zweiten Ausschluss-Verfahrens abwarten.  © Ralph Kunz

"Der Rauswurf war falsch. Das hat das Oberverwaltungsgericht jetzt bestätigt", so Nico Köhler auf TAG24-Nachfrage. Zudem wäre laut Köhler eine interne Klärung vorteilhafter.

Titelfoto: Bildmontage: Ralph Kunz, Kristin Schmidt

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