Chemnitzer horten immer mehr Waffen

Chemnitz - Wilder Westen in Chemnitz? Ganz so schlimm ist es nicht. Doch die Zahl der Waffen und Waffenbesitzer nimmt seit Jahren zu. Ende 2019 waren fast 4900 Waffen in Chemnitz registriert. Für Landtagsabgeordnete Susanne Schaper (42, Linke) ist diese Entwicklung "beunruhigend". 

Ist "beunruhigt" über die Zahl der Waffen und Waffenbesitzer: Stadträtin Susanne Schaper (42, Linke).
Ist "beunruhigt" über die Zahl der Waffen und Waffenbesitzer: Stadträtin Susanne Schaper (42, Linke).  © Sven Gleisberg

Langsam aber sicher klettert die Zahl bei der Waffenbehörde registrierter Schusswaffen auf 5000. Derzeit sind es 4858, wie Ordnungsbürgermeister Miko Runkel (59, parteilos) mitteilte. 2017 waren es noch 4696, zwei Jahre zuvor 4277.

Ebenfalls ansteigend ist die Zahl der Besitzer. Sie stieg von 988 auf 1022. Wie viele Chemnitzer ihre Waffen zu Sport-, Jagd- oder Sammelzwecken erworben haben, teilt die Behörde nicht mit.

Immer begehrter wird auch der Kleine Waffenschein zum Führen von Schreckschuss- oder Signalwaffen. 983 Inhaber waren Ende 2019 registriert - 62 mehr als das Jahr davor.

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"Dass die Zahlen der Waffen und Waffenbesitzer in Chemnitz jährlich steigen, beunruhigt schon. Uns ist daran gelegen, Mittel zur Konfliktlösung zu finden, die kommunikativ arbeiten und soziale Aspekte in den Vordergrund stellen", sagt Susanne Schaper.

Obwohl die Chemnitzer Waffenbehörde jetzt mit 2,2 statt 1,7 Stellen besetzt ist, will die Politikerin den Personalstand weiter auf den Prüfstand stellen. "Es wird sich zeigen, ob dies den Bedarf decken kann. Wie schnell Waffen zu einer Gefahr für alle werden, wissen wir nicht erst seit dem Anschlag in Halle."

2019 gab es nur zwei unangemeldete Waffenkontrollen. 

Das sind die Waffenregeln

In Chemnitz gibt es derzeit 4858 registrierte Waffen.
In Chemnitz gibt es derzeit 4858 registrierte Waffen.  © dpa/Jens Büttner

In Deutschland regelt der Bund den Umgang mit Waffen (Waffengesetz). Für die Ausstellung eines Waffenscheins sind die Gemeinden verantwortlich.

Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte: Vollendung des 18. Lebensjahres, Vorliegen der Zuverlässigkeit (z.B. Auszug Bundeszentralregister), persönliche Eignung (Geschäftsfähigkeit, keine Drogen oder Alkohol), Nachweis eines Bedürfnisses (z.B. Schützenverein) und Sachkunde.

Waffen und Munition müssen sicher aufbewahrt werden. Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen (PTB-Zeichen) benötigen keine Erlaubnis. Nur wer diese außerhalb seiner Wohnung mitführt, braucht den Kleinen Waffenschein.

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Auch dafür werden die persönliche Eignung und das Alter überprüft.

Titelfoto: dpa/Jens Büttner

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