Chemnitz - Das Tauziehen um den Ausschluss von Nico Köhler (48) aus der Chemnitzer AfD-Stadtratsfraktion geht in die nächste Runde.
Das Verwaltungsgericht Chemnitz hat per einstweiliger Verfügung entschieden, dass Köhler vorerst Fraktionsmitglied bleiben kann. Der Ausschluss sei rechtswidrig gewesen, da mildere Mittel wie eine Abmahnung nicht ausgeschöpft wurden.
Zudem entstand der Eindruck, dass fraktionsinterne Kritik durch den Ausschluss sanktioniert werden sollte. 
Grund für den Rauswurf: Köhler hatte angebliche Vergünstigungen für AfD-Stadträte im Zusammenhang mit der Zustimmung zum Umzug städtischer Ämter in das Kaufhof-Gebäude angeprangert. 
Die Fraktionsspitze um Volker Dringenberg (52) wies die Vorwürfe zurück und sprach von Diebstahl vertraulicher Dokumente. In einer geheimen Abstimmung war Köhler, der auch Kreischef der Partei ist, am 24. April aus der Fraktion ausgeschlossen worden.
AfD legt Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht ein
Köhler begrüßte die Entscheidung des Gerichts: "Genugtuung wäre das falsche Wort. Es ist einfach nur eine Bestätigung, dass man im Recht ist."
Dringenberg wiederum reagierte knapp: "Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und umgehend Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt."
Über das weitere Vorgehen werde intern beraten.