In Chemnitz gibt es ab Januar eine neue Steuer

Chemnitz - Im März hat der Chemnitzer Stadtrat eine Bettensteuer beschlossen. Die neue Abgabe tritt im Januar in Kraft.

Touristen müssen ab Januar eine Bettensteuer in Chemnitz zahlen. (Symbolbild)
Touristen müssen ab Januar eine Bettensteuer in Chemnitz zahlen. (Symbolbild)  © 123rf/strelok

Betreiber von Hotels, Pensionen und Co. sind verpflichtet, bis zum 31. Januar ihren Beherbergungsbetrieb dem Kassen- und Steueramt der Stadt Chemnitz zu melden. Die Meldung ist unter anderem über das Portal Amt24 unter www.amt24.sachsen.de möglich. Auch über www.chemnitz.de/dienstleistungsportal (Thema Steuern und Zahlungsverkehr - Beherbergungssteuer) können die entsprechenden Formulare abgerufen werden.

Der Stadtrat hatte in seiner Sitzung am 22. März über die Erhebung der Bettensteuer abgestimmt.

Die Räte segneten damals die neue Steuer mit 34 Ja- zu 17 Nein-Stimmen ab. Von der Steuer sind neben Hotels, Gasthöfen und Pensionen auch Motels, Ferienunterkünfte, Campingplätze und Wohnmobilstandplätze (falls Sanitärräume vorhanden sind) betroffen.

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"Das Kassen- und Steueramt weist darauf hin, dass auch möblierte Wohnräume, die auf Buchungsportalen angeboten werden, als Beherbergungseinrichtung zählen", heißt es von der Stadtverwaltung.

Touristen müssen durch die Steuer fünf Prozent der Übernachtungskosten zahlen. Es gibt aber auch Ausnahmen: Auszubildende und Studenten werden bei kurzfristigen Übernachtungen aufgrund von Pflichtveranstaltungen befreit, so der Beschluss. Ebenso wie Personen, die sich für medizinische Behandlungen in Chemnitz aufhalten und Minderjährige.

Dauer auf drei Jahre beschränkt

Die Bettensteuer soll zusätzliches Geld in die klamme Chemnitzer Stadtkasse spülen. Die Stadt rechnet im kommenden Jahr mit Einnahmen aus der Steuer in Höhe von rund 2,31 Millionen Euro. Im Kulturhauptstadt-Jahr 2025 sogar mit 3,56 Millionen Euro. "In den Folgejahren wird mit jeweils rund 3,8 Mio. Euro kalkuliert", so die Stadtverwaltung.

Die Beherbergungssteuer gilt zunächst bis Ende 2027, dann muss der Stadtrat neu darüber entscheiden.

Falls es bei Betreibern von Beherbergungseinrichtungen noch Unklarheiten gibt, können Fragen an beherbergungsteuer@stadt-chemnitz.de geschickt werden. Außerdem ist bis Ende Februar noch beim Kassen- und Steueramt eine Hotline geschaltet (Telefon: 0371/4882242).

Titelfoto: 123rf/strelok

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