AfD-Posse in Chemnitz: Stadt gibt nach! OB Schulze will Schlussstrich ziehen
Chemnitz - Die AfD sorgt seit Wochen im Chemnitzer Rathaus für Schlagzeilen - jetzt hat OB Sven Schulze (53, SPD) entschieden: Schluss mit dem endlosen Rechtsstreit!
Alles in Kürze
- Chemnitz gibt nach im Rechtsstreit mit der AfD
- OB Sven Schulze will Schlussstrich ziehen
- Stadt verzichtet auf Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht
- AfD hatte zwei Fraktionen im Stadtrat
- Neue Ausschuss-Besetzung wird am 15. September entschieden

Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 27. August wird die Stadt keine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einlegen. "Auch wenn die Begründung Fragen offen lässt, so werden wir im Interesse der Stadt auf das weitere Beschreiten des Rechtsweges verzichten", erklärte Schulze am Montagnachmittag.
Monatelange parteiinterne Streitereien in der AfD hatten für eine regelrechte Blockade gesorgt: Ausschüsse, Beiräte und Aufsichtsräte konnten nicht wie geplant arbeiten, wichtige Entscheidungen blieben liegen. Eine Fortsetzung des Streits würde die Arbeit nur noch weiter behindern, so der OB.
Der Kern des Problems: Die AfD hatte sich im Stadtrat gleich zwei Fraktionen gegönnt – was in der Chemnitzer Politiklandschaft einmalig ist. Nun muss in einer außerordentlichen Stadtratssitzung am 15. September neu über die Besetzung sämtlicher Ausschüsse entschieden werden.
Schulze räumt ein, dass die Sitzverteilung möglicherweise nicht mehr exakt das Wahlergebnis vom 9. Juni 2024 widerspiegeln wird. "Jedoch hat das Gericht deutlich gemacht, dass eine Fraktionszugehörigkeit nicht zwingend an die Parteizugehörigkeit gebunden ist."
Heißt: Drei Stadträte können sich zusammentun, egal wie es in der Partei kracht. Und genau das ist passiert.
Das sagte das Verwaltungsgericht
Hintergrund: Das Verwaltungsgericht hatte den OB per einstweiliger Anordnung verpflichtet, nicht nur die neue, sondern auch die alte Rumpffraktion mit allen Rechten und Pflichten anzuerkennen. Schulze hätte gar nicht prüfen dürfen, ob deren Geschäftsordnung formal korrekt ist.
Die Richter merkten an, dass die entsprechende Vorschrift in der Geschäftsordnung des Stadtrats "in Teilen widersprüchlich" sei – wichtiger aber: Die drei Stadträte seien sich einig, gemeinsam als Fraktion aufzutreten.
Titelfoto: Sven Gleisberg