Neue Vorwürfe im Chemnitzer AfD-Skandal: Jetzt geht es sogar um Diebstahl

Chemnitz - Der Skandal um den Rauswurf von Nico Köhler (48, AfD) aus der Chemnitzer Stadtratsfraktion zieht immer weitere Kreise. Jetzt erhebt der AfD-Fraktionsvorstand einen neuen, schweren Vorwurf: Dokumentendiebstahl. Köhler soll Angebote für vergünstigte Stellplätze im Parkhaus der alten Galeria Kaufhof an sich genommen haben.

Nico Köhler (48, AfD) hat bei der AfD-Fraktion inzwischen Hausverbot, ein Parteiausschluss steht aber bislang nicht zur Debatte.  © Kristin Schmidt

"Die Angebote befanden sich im Schreibtisch des Fraktionsgeschäftsführers zur Verwahrung. Herr Köhler erhielt für diesen Vertrauensbruch umgehend Hausverbot", erklärt die AfD-Ratsfraktion auf TAG24-Anfrage.

Das Rathaus sieht darin prinzipiell kein Problem: "Die Fraktionsräume sind den Fraktionen zur Ausübung ihrer Tätigkeit überlassen. Sie können dort Hausrecht ausüben", so ein Stadtsprecher.

Hintergrund: Die Krieger-Gruppe hatte im Januar vom Stadtrat den Zuschlag erhalten, mehrere städtische Ämter in das leerstehende Kaufhof-Gebäude einziehen zu lassen.

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Angebote für vergünstigte Stellplätze habe das Unternehmen keiner Fraktion gemacht, betont das Management.

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Sind Spenden an Parteien oder Stadträte geflossen?

Gab es Angebote für Billig-Stellplätze im Galeria-Kaufhof-Parkhaus für AfD-Stadträte? Diese Frage steht derzeit im Raum.  © Maik Börner

Zur Frage, ob Spenden an Parteien oder Stadträte geflossen sind, äußert sich die Krieger-Gruppe mit Verweis auf den Datenschutz nicht.

Die AfD formuliert auffällig offen: "Für alle Spender können wir ausschließen, dass es erwartete und erfüllte Gegenleistungen gab." Vergünstigte Stellplätze will man erst nach der Abstimmung von der Krieger-Gruppe angeboten bekommen haben.

Die Stadtspitze hält sich bislang bedeckt: Er habe von dem Vorgang keine Kenntnis, lässt OB Sven Schulze (53, SPD) über seinen Sprecher ausrichten.

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Das BSW fordert den OB allerdings zur Aufklärung auf: Es müsse auch geprüft werden, "ob Mitarbeiter der Stadtverwaltung Zuwendungen oder Vergünstigungen erhalten haben".

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