Parkschein nicht vergessen: Ab Januar müssen auch E-Autos in Chemnitz zahlen

Chemnitz - Schluss mit dem "Freiparkschein": E-Auto-Fahrer sollten ab 3. Januar 2022 Kleingeld parat haben, wenn sie ganztägig in der Chemnitzer Innenstadt parken wollen.

Parkschein nicht vergessen! Das gilt in der Parkzone I künftig nicht mehr nur für Verbrenner.
Parkschein nicht vergessen! Das gilt in der Parkzone I künftig nicht mehr nur für Verbrenner.  © Kristin Schmidt

Bisher durften E-Autos in der Parkzone I, die vom Getreidemarkt bis zum Schillerplatz reicht, unbegrenzt kostenlos parken.

Dem hat der Stadtrat nun ein Ende gesetzt: Die Gebührenbefreiung gilt ab dem 3. Januar nur noch für höchstens zwei Stunden.

Wer mit seinem E-Auto länger parken will, muss einen Parkschein am Automaten oder über das Smartphone lösen.

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In der Parkzone II hingegen können E-Autos weiterhin ganztägig gebührenfrei stehen bleiben.

Noch können E-Autos in der Innenstadt durchgehend kostenlos parken - das ändert sich am 3. Januar.
Noch können E-Autos in der Innenstadt durchgehend kostenlos parken - das ändert sich am 3. Januar.  © Kristin Schmidt

Die neue Regelung gilt bis zum 31. Dezember 2023.

Titelfoto: Kristin Schmidt

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