Spende an Chemnitzer AfD: Wackelt jetzt der Ämterumzug ins Kaufhof-"Glashaus"?

Chemnitz - Wackelt nach der Krieger-Spende an die Chemnitzer AfD der Ämterumzug ins Kaufhof-"Glashaus"? Immer mehr Stadträte (BSW, Grüne) fordern Aufklärung und stellen bereits die Frage nach einer Neubewertung des Beschlusses.

LDS-Präsident Béla Beláfi sieht derzeit keine Grundlage für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten im Fall des Chemnitzer Kaufhof-Beschlusses.
LDS-Präsident Béla Beláfi sieht derzeit keine Grundlage für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten im Fall des Chemnitzer Kaufhof-Beschlusses.  © Ralph Kunz

Das Rathaus bleibt kühl. Auf Anfrage heißt es: "Aus Sicht der Stadt Chemnitz besteht kein Anlass für eine Überprüfung des gefassten Beschlusses." Mit anderen Worten: kein Rückzieher, kein Neustart, kein juristischer Alarm.

Auch die Landesdirektion (LDS) als Kommunalaufsicht sieht "derzeit keine Veranlassung für ein rechtsaufsichtliches Einschreiten", so eine Sprecherin.

Eine im vergangenen Jahr eingeleitete vergaberechtliche Prüfung zur Anmietung sei erfolglos. Formal also alles sauber, zumindest nach Aktenlage.

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Auch die Nichtöffentlichkeit der damaligen Abstimmung sorgt immer wieder für Stirnrunzeln. Warum wurde hinter verschlossenen Türen entschieden?

Die Stadt verweist auf die Gemeindeordnung: Grundsätzlich seien Sitzungen öffentlich - es sei denn, "das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner" erforderten eine nichtöffentliche Behandlung. Dazu könnten auch "wirtschaftliche Verhältnisse Dritter" zählen.

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, prüfe die Verwaltung jeweils im Einzelfall.

Gab es innerhalb des Stadtrats Befangenheiten?

Im Januar 2025 billigte der Stadtrat hinter verschlossenen Türen den Umzug mehrerer Ämter in die alte Galeria Kaufhof.
Im Januar 2025 billigte der Stadtrat hinter verschlossenen Türen den Umzug mehrerer Ämter in die alte Galeria Kaufhof.  © Kristin Schmidt

Der nächste Knackpunkt: Wurden mögliche Befangenheiten einzelner Stadträte geprüft?

Laut Rathaus müssen Gremienmitglieder eine Befangenheit selbst anzeigen. Ein Ausschluss könne nur durch Beschluss des jeweiligen Gremiums erfolgen, nicht durch die Verwaltung. Eine Befangenheit wurde nach Auskunft der Stadt von keinem beteiligten Stadtrat angezeigt.

In dieser Woche war eine Spende von 18.000 Euro aus dem Umfeld des Kaufhof-Eigentümers an die AfD aus dem Jahr 2024 bekannt geworden.

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Anfang 2025 hatte der Stadtrat auch mit fünf Stimmen der AfD den Ämterumzug in die alte Galeria Kaufhof beschlossen.

Titelfoto: Bildmontage: Ralph Kunz, Kristin Schmidt

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