Chemnitz - Führt Chemnitz den sogenannten Bauturbo ein? Darüber entscheidet am Mittwoch der Stadtrat. Eigentlich geht es um schnelleres Bauen und weniger Bürokratie. Doch kurz vor dem Beschluss sorgt ausgerechnet ein Fall aus der Hauboldstraße für Wirbel: Kann ein umstrittenes Mehrfamilienhaus nachträglich legalisiert werden?
Das Haus ist längst gebaut, seit Juli 2025 bezogen. Nach Angaben der Stadt entspricht das Vorhaben aber weder dem Bebauungsplan noch den eingereichten Bauvorlagen.
Zwar erließ die Stadt eine Nutzungsuntersagung, doch die scheiterte im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht - nicht, weil das Haus damit automatisch legal wäre, sondern weil die sofortige Vollziehung ohne Übergangsfrist als unverhältnismäßig bewertet wurde.
Für Nachbarin Sindy Hallo (47) ist der Fall ein Schlag ins Gesicht. "Mich stört die Ungerechtigkeit. Ich hatte schon vor Baubeginn und währenddessen um Prüfungen gebeten", sagt sie.
Besonders belastet sie der Verlust ihrer Privatsphäre: "Das Haus an sich - das ist grausam."
Die Stadt Chemnitz nennt den Vorgang "äußerst komplex und vielschichtig".
Das Vorhaben sei ab 2023 gebaut und später beanstandet, ein nachträglicher Bauantrag zunächst abgelehnt worden. Nun werde geprüft, ob auf Grundlage des Bauturbos eine neue Bewertung möglich ist.
Im Chemnitzer Stadtrat herrscht Uneinigkeit
Genau das macht den Fall politisch brisant. Im Stadtrat herrscht Uneinigkeit. Dietmar Holz (65, BSW) nennt die Sache "heikel" und sagt: "Ich werde sicherlich nicht zustimmen."
Die Linke will zustimmen, warnt aber, "die Gefahr kann bestehen", dass Schwarzbauten legalisiert werden. Man erwarte von der Stadt eine "vernünftige Handhabung".
Joseph Israel (26) von den Grünen fordert, trotz Bauturbo die Bauvorschriften weiter streng einzuhalten.
Die AfD hält nachträgliche Genehmigungen in engen Fällen für möglich.
SPD-Stadtrat Jörg Vieweg (45) widerspricht dagegen der Zuspitzung und betont, beim Bauturbo gehe es um schnelleres Bauen, nicht um Schwarzbauten - räumt aber ein, dass man Dinge im Nachhinein "glatt ziehen" könne. Auch die Landesdirektion Sachsen kennt den Fall, sieht aber derzeit keinen Anlass zum Eingreifen.