Anklage gegen Klima-Aktivisten: Sie sollen den Goldenen Reiter beschädigt haben!

Dresden - Zwei Aktivisten der "Letzten Generation" droht ein Verfahren vor dem Dresdner Amtsgericht! Sie sollen bei einem Klima-Protest auf den Goldenen Reiter am Neustädter Markt geklettert sein und das Denkmal dabei beschädigt haben.

Der Goldene Reiter am Neustädter Markt: Zwei Klima-Aktivisten sollen das Denkmal bei einer Protest-Aktion beschädigt haben!
Der Goldene Reiter am Neustädter Markt: Zwei Klima-Aktivisten sollen das Denkmal bei einer Protest-Aktion beschädigt haben!  © Thomas Türpe

Laut einer Mitteilung der Dresdner Staatsanwaltschaft geht es um einen Vorfall vom 18. Februar dieses Jahres.

Wie so oft in den vergangenen Wochen und Monaten gab es auch an diesem Tag mal wieder eine Aktion der "Letzten Generation" - das Besondere dabei war, dass sich die Aktivisten nicht auf einer Straße festklebten, sondern den Goldenen Reiter erklommen!

Zwei Demonstrierende kletterten auf den Sockel des Denkmals und hielten dort Plakate hoch. Ein dritter Aktivist positionierte sich unterhalb der Statue und machte Durchsagen mit einem Megafon.

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Zumindest für die beiden Kletterer könnte dies nun ernsthafte Konsequenzen haben: Denn gegen die beiden 19 und 20 Jahre alten Deutschen wurde nun vor dem Jugendrichter Anklage "wegen des Verdachts der gemeinschaftlichen gemeinschädlichen Sachbeschädigung" erhoben.

Problematisch für die Justiz ist demnach nicht die Protest-Aktion selbst, sondern dass die zwei Aktivisten den Goldenen Reiter dabei beschädigt haben!

Letzte Generation veröffentlichte selbst ein Bild von der Kletteraktion

Sachschaden von mehr als 1000 Euro am Goldenen Reiter

So heißt es in der Mitteilung, dass durch das Besteigen des Denkmals "eine Sandsteinfuge und ein Stehfalz der Blechabdeckung verbogen" worden seien.

Dadurch sei ein Sachschaden in Höhe von 1011,50 Euro entstanden. Die beiden Klima-Demonstranten sollen dies "zumindest billigend in Kauf genommen haben".

Bislang hätten sich die Beschuldigten noch nicht zu den Vorwürfen geäußert, vorbestraft seien sie allerdings auch noch nicht.

Nun muss das Dresdner Amtsgericht entscheiden, ob ein Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zugelassen wird. Anschließend würde es zu einer Hauptverhandlung kommen.

Titelfoto: Thomas Türpe

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