Dresden - Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage gegen einen 35-Jährigen erhoben. Er soll bereits im Dezember vergangenen Jahres in einer Straßenbahn den Hitlergruß gezeigt sowie eine Frau körperlich angegriffen haben.
Der damals zum Tatzeitpunkt 34-Jährige habe am 21. Dezember 2024 (Samstag) gegen 17.40 Uhr in einer Straßenbahn der Linie 7 in Richtung Weixdorf lautstark Videos mit NS-verherrlichenden Inhalten auf seinem Handy abgespielt.
Dazu soll er die Hand zu einem Hitlergruß erhoben haben.
Als eine in der Tram mitfahrende Frau ihn aufforderte, dies zu unterlassen, soll der Mann ihr mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben.
Die 63-Jährige erlitt durch die Attacke Schmerzen und ein Hämatom auf der linken Schläfe.
Damals konnten alarmierte Polizisten den angetrunkenen Tatverdächtigen wenig später stellen.
Tatverdächtige könnte vermindert schuldfähig sein
Der Beschuldigte sei bereits vorbestraft und schweigt zu den Tatvorwürfen.
Da er zum Tatzeitpunkt alkoholisiert war, könne er deshalb möglicherweise vermindert schuldfähig sein.
Die Staatsanwaltschaft klagt ihn wegen des Verdachts der Körperverletzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen an.
Das Amtsgericht Dresden wird nun über die Eröffnung eines Verfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.