Dresden - Mehmet Ü. (41) - der angeschossene Musketen-Mann vom Mittwochmorgen - war auch vor seinem Schusswechsel mit der Dresdner Polizei alles andere als ein unbeschriebenes Blatt. Jetzt gibt es Zweifel an seiner Schuldfähigkeit.
Am 20. Februar 2012, damals 27 Jahre jung, sah er in der Dresdner Neustadt rot: Er rammte einem gleichaltrigen Landsmann ein Messer in den Hals. Die Klinge bracht ab, das schwerverletzte Opfer überlebte.
Dann raste Mehmet übers Elbufer, klopfte bei einem ihm vertrauten Iraker (32). Als die Haustür aufging, sagte er: "Ich bin wegen dir gekommen, ich werde dich jetzt töten." Und stach seinem Gegenüber mit einem zweiten Messer 13 Mal in den Bauch. Auch dieses Opfer überlebte.
Beiden Männern warf Mehmet vor, eine Affäre mit seiner damaligen Frau und Kindesmutter gehabt zu haben. Polizisten nahmen den Blutverschmierten gegen 2.35 Uhr auf der A 17 fest.
Im Frühjahr 2013 wanderte Mehmet für diese "Amoktat" zehn Jahre und sechs Monate hinter Gitter. Gutachter seien damals zu dem Ergebnis gekommen, "dass die Voraussetzungen für eine Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt nicht vorlagen".
Mehmet galt also als voll schuldfähig.
Mehmet Ü. soll psychisch schwer krank sein
Im August 2022 kam er frei. Damit trat auch eine fünfjährige Führungsaufsicht in Kraft, die bis Mitte August 2027 andauern sollte: "Die verlief unauffällig.
Der Beschuldigte verhielt sich weisungstreu", stellt Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (50) gegenüber TAG24 fest. Doch die Handlungen in den vergangenen Tagen zeichnen ein anderes Bild.
Die Staatsanwaltschaft teilte Donnerstag mit, dass er am vergangenen Sonntag obendrein versucht haben soll, "einen 23-jährigen Syrer mit einem Hammer zu schlagen". Drei Tage später lief er, wie berichtet, mit einem Gewehr die Berliner Straße entlang.
"Es gibt Anhaltspunkte, dass der Beschuldigte psychisch schwer erkrankt ist und deshalb bei Begehung der Tat zumindest vermindert schuldfähig gewesen sein könnte", stellte Schmidt fest.
Noch am Donnerstag wurde Mehmet dem Haftrichter vorgeführt. Schmidt weiter: "Anhaltspunkte für ein islamistisches Tatmotiv haben die bisherigen Ermittlungen nicht ergeben."