Verurteilter Sexverbrecher Knacki rastet ständig aus, damit man ihn abschiebt
Dresden - Kriminelle Ausländer abschieben? Wenn es nach Sexualstraftäter Rami A. (41) geht, liebend gern: Seit 2023 wünscht er sich nichts sehnlicher, als zurück in die Heimat zu kommen. Weil das aber nicht klappt, rastet er im Dresdner Gefängnis regelmäßig aus und landete am Mittwoch wieder vor dem Dresdner Amtsgericht.
Zweimal landete der Syrer schon hinter Gittern, weil er Frauen überfiel und sexuell belästigte. Zuletzt kassierte er im Januar 2022 drei Jahre und zwei Monate Haft wegen eines Sexüberfalls, saß folglich auch 2023 hinter Gittern.
Für Straftäter wie ihn gibt es die Möglichkeit, sich in die Heimat abschieben zu lassen -- inklusive Haftbefehl, der sie für den Fall der Wiedereinreise die Reststrafe sofort absitzen lässt.
Doch die Staatsanwaltschaft konnte nicht zustimmen: 2023 gab es einen Abschiebestopp, man durfte ihn nicht nach Syrien schicken.
Rami A. stellte Antrag auf freiwillige Ausreise, hoffte auch auf vorzeitige Haftentlassung, um wieder zu seiner Familie zu können. Doch nichts klappte.
Rami A.: Vom Vorzeigehäftling zum Schrecken der JVA
Und so wurde nach Aussage seines Anwalts aus dem Vorzeigehäftling, der sogar als Hausarbeiter eingesetzt war, ein Problemfall.
Im Sommer 2024 griff er die Wärter an, drohte der Leiterin des Vollzugsdienstes mit dem Tod, schlug den Feueralarm ein und verletzte sich immer wieder selbst. "Mein Mandant war frustriert", so der Anwalt.
"Er hatte bereits das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wegen der freiwilligen Ausreise kontaktiert."
Für den Misserfolg habe er dem Dresdner Gefängnis die Schuld gegeben: "Ich verspreche, dass sich das nicht wiederholten wird", so Rami A. "Ich wollte nur meine Papiere, damit ich schnell wieder zurückkomme."
Für die Ausraster im Dresdner Knast kassierte er nun nochmal zehn Monate Haft. "Sie haben sich selber in diese missliche Lage versetzt", so der Richter.
Gleichwohl besteht nun Hoffnung, dass der Syrer wegen der veränderten Lage in seiner Heimat noch aus der Haft demnächst doch abgeschoben werden kann.
Titelfoto: Montage: Steffen Füssel,

