Weil er den Hitlergruß gezeigt hat: Strafbefehl für "Querdenker"

Dresden - Das hat rechtliche Folgen: Am 31. Oktober 2020 sprach der Rheinländer Artur H. (55) auf der "Querdenken"-Kundgebung auf dem Dresdner Theaterplatz. Die anwesende Polizei interessierte sich jedoch mehr für seine Gestik als für die Rede.

Artur H. (55, r.) hat Ärger wegen eines Hitlergrußes in Dresden.
Artur H. (55, r.) hat Ärger wegen eines Hitlergrußes in Dresden.  © Screenshot

Mehrere Sekunden streckte der 55-Jährige den Arm aus. Zwar war es der linke, aber auch das kann als Hitlergruß gewertet werden.

So sah es auch das Gericht und erließ laut "Ruhrnachrichten" einen Strafbefehl über 60 Tagessätze an den "Querdenker". Das Amtsgericht bestätigte den Strafbefehl gegenüber TAG24.

H. selbst bestritt bislang immer, den Hitlergruß gezeigt zu haben. Nach TAG24-Informationen soll der Strafbefehl nun bei einem Rechtsanwalt liegen. Sollte H. Widerspruch einlegen, kommt es zu einem Prozess.

Eine Anfrage von TAG24, ob er das vorhat, beantwortete der Rheinländer bislang noch nicht.

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