Dresdens sechs "gefährliche Orte": So dämmt die Polizei die Kriminalität ein
Dresden - Vor vier Jahren gab es einen Aufschrei, als das sächsische Innenministerium nach einer kleinen Anfrage eine Liste mit 61 "gefährlichen Orten" veröffentlichte. Gefürchtet wurden "No-Go-Areas" in Sachsen. Doch was macht die Polizei dort genau? Und wie wirkte sich das bisher auf die sechs "gefährlichen Orte" in Dresden aus?
"Durch die Einstufung besteht die Möglichkeit, unabhängig von einem gegen bestimmte Personen gerichteten Verdacht an Rückzugsorten der Kriminalität oder Orten, an denen zum Beispiel mit Drogen gehandelt wird, einschlägiges Klientel aus der Anonymität zu reißen", erklärt Kirstin Ilga (42), Polizeisprecherin des Innenministeriums.
Das heißt also: Das sächsische Polizeivollzugsdienstgesetz (Paragraf 15, Absatz 1, Punkt 2) ermöglicht einfachere Personenkontrollen in Brennpunkten.
In Dresden befinden sich die meisten in der Äußeren und Inneren Neustadt, zuständig ist dort das Polizeirevier Dresden-Nord: Alaunplatz, "Scheune"-Vorplatz, die Kreuzung Rothenburger/Görlitzer Straße sowie der Albertplatz.
Polizeisprecherin Ilga erklärt dazu: "Kriminalitätsschwerpunkte sind hier vorwiegend Diebstahlshandlungen, Körperverletzungsdelikte, Raubstraftaten und Betäubungsmitteldelikte."
"Der Wiener Platz stellt keinen Kriminalitätsbrennpunkt mehr dar"
Von diesen ist auch der Amalie-Dietrich-Platz in Gorbitz betroffen. Gebessert hat es sich jedoch im Umfeld des Wiener Platzes am Hauptbahnhof.
"Es gibt hier konkrete Ergebnisse und gewollte Effekte der Zurückdrängung von Formen offener Drogenanbieterszenen. Der Wiener Platz stellt keinen Kriminalitätsbrennpunkt mehr dar", schildert die Polizeisprecherin. Das Problem dabei: Die Kriminellen weichen aus.
"Dass auch Verdrängungseffekte eintreten, ist hinzunehmen. Kontrollen wirken dabei auch der Verfestigung von Szenen entgegen", so Ilga weiter. Neue "gefährliche Orte" musste die Polizei längerfristig nicht festlegen - auch, weil die Kriminalität wegen Corona leicht zurückging.
Zur Wahrnehmung der "gefährlichen Orte" als "No-Go-Areas" hat die Innenministeriums-Polizeisprecherin eine klare Aussage: "Eine 'No-Go-Area' würde entstehen, wenn an kriminalitätsbelasteten Orten gerade nicht durch gesteigerte polizeiliche Kontrollen und andere Maßnahmen entgegengewirkt wird."
Ilga sieht auch Kommunen - wie durch Ordnungsämter - und Gewerbetreibende (zum Beispiel mit Ladendetektiven) in der Pflicht.
Titelfoto: imago/Sven Ellger und Steffen Füssel