Dresden - Am Montag, dem 2. Februar 2026, wird gestreikt! Die Gewerkschaft Verdi hat in fast allen Bundesländern Beschäftigte im öffentlichen Nahverkehr dazu aufgerufen, ihre Arbeit niederzulegen. Das betrifft auch die Dresdner Verkehrsbetriebe (DVB) in Sachsens Landeshauptstadt. Darauf müssen sich Fahrgäste jetzt einstellen.
Laut DVB müsse man am Montag ab circa 3 Uhr bis einschließlich Dienstag, circa 3 Uhr, mit "massiven Fahrtausfällen" rechnen. Die Folgen:
- Alle Straßenbahnlinien fahren nicht
- Auch die Standseilbahn und Schwebebahn könnten stillstehen
- Folgende Buslinien sind wahrscheinlich kaum bis gar nicht unterwegs: 61, 62, 63, 64, 70, 80, EV 3
Alle anderen Buslinien (65, 66, 68, 72, 73, 74, 77, 78, 79, 81, 83, 84, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 91, 92, 93, 98 A, 98 B, 98 C, EV 12) könnten teilweise bis komplett fahren. Das soll vor allem für Linien gelten, für die die DVB Subunternehmer einsetzt.
Auch das Kundenzentrum und DVB-Servicepunkte bleiben geschlossen. Ebenso Mitarbeiter der DVB-Servicehotline sowie Social-Media-Kanäle sollen streiken. Was fährt und was nicht, will die DVB über digitale Anzeigetafeln an Haltestellen, in der App DVB mobil sowie über die Website und Verbindungsauskunft bekannt geben.
Es gibt Alternativen für Dresdner Fahrgäste
Für alle die, die auf öffentliche Transportmittel angewiesen sind, gibt es laut DVB Alternativen. So sollen die Elbfähren, Regionalbusse sowie Regional- und S-Bahnen fahren. Fahrgäste können auch auf MOBIbikes und MOBIcars setzen, um zum Ziel zu kommen. Informationen dazu gibt es hier.
Erst am Dienstag, dem 3. Februar 2026 sollen die DVB-Fahrzeuge wieder planmäßig unterwegs sein, so die DVB.
Hintergrund der Streiks sind die aktuellen Tarifverhandlungen zum Tarifvertrag der Beschäftigten im Nahverkehr. Mit dem Aufstand will die Gewerkschaft Druck auf Arbeitgeber machen.
Der Verdi Landesbezirk Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangt vom Kommunalen Arbeitgeberverband Sachsen Änderungen im Spartentarifvertrag Nahverkehr. Die Forderungen: etwa eine Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 35 Stunden, eine höhere Jahressonderzahlung oder mehr Zuschläge für Nachtarbeit.