Nach Rausschmiss aus der Frauenkirche: Organist Kummer verliert vor Gericht
Dresden - Die Ende September 2022 ausgesprochene Kündigung des Frauenkirchen-Organisten Samuel Kummer (55) durch die Stiftung Frauenkirche ist rechtens, das entschied das Dresdner Arbeitsgericht am Mittwoch. Der Musiker war gegen die Kündigung vorgegangen.

Unpünktlichkeit und Unzuverlässigkeit wirft die Stiftung Frauenkirche dem Organisten vor, eine Reihe Abmahnungen seien erfolgt.
Kummer bestreitet die Vorwürfe, doch haben sie vor Gericht zunächst Bestand. Ein vom Gericht Anfang Mai angeregter Vergleich war nicht zustande gekommen.
In einem "Statement der Geschäftsführung zum heutigen Arbeitsgerichtsentscheid" drückte die Stiftung Frauenkirche Kummer als "herausragendem Künstler" ihre Hochachtung aus, hinzufügend, dass "künstlerische Exzellenz allein" nicht ausreiche.
Da das Urteil noch nicht rechtskräftig sei, wolle man über eine Nachfolgeregelung noch nicht sprechen.

Samuel Kummer bleibt die Möglichkeit, in Berufung zu gehen.
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