Angespannter Wohnungsmarkt: Rathaus soll gegen heimliche Airbnb-Vermieter vorgehen

Dresden - Vor wenigen Wochen machte der Freistaat den Weg für Kommunen frei, gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen. Nun beschloss der Stadtrat nach hitziger Diskussion, die Verwaltung eine entsprechende Satzung für Ferienwohnungen und Leerstand erarbeiten zu lassen.

Rund 1750 Wohnungen in Dresden werden als Ferienwohnungen angeboten, darunter viele in der beliebten Neustadt.
Rund 1750 Wohnungen in Dresden werden als Ferienwohnungen angeboten, darunter viele in der beliebten Neustadt.  © imago/Hanke

Die Situation auf dem Wohnungsmarkt ist angespannt. Die (strukturelle) Leerstandsquote betrug 2023 etwa drei Prozent (9174 Wohnungen), das Angebot ist also knapp.

Verschärfend wirkt, wenn Wohnungen, die zur Miete gedacht sind, stattdessen als Ferienwohnungen für Touristen angeboten werden.

"Ferienwohnungen, Airbnb-Vermietungen und spekulativer Leerstand, um bei Preissteigerungen mehr Gewinn beim Verkauf zu erzielen, entziehen dem Markt Wohnungen, die den Dresdnern zugutekommen sollten", begründete Vincent Drews (36, SPD) den Antrag seiner Fraktion, entsprechende Zweckentfremdung in den beiden aus seiner Sicht besonders betroffenen Bezirken Alt- und Neustadt zu verhindern. Linke, Grüne und Dissidenten begrüßten das.

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Ablehnend standen CDU, AfD, Freie Wähler und FDP gegenüber. Letztere beantragten, keine solche Satzung zu erstellen.

Für mögliche Sanktionen: SPD-Stadtrat Vincent Drews (36).
Für mögliche Sanktionen: SPD-Stadtrat Vincent Drews (36).  © Norbert Neumann

Knappes Ergebnis im Stadtrat

Gegen mögliche Sanktionen: FDP-Rat Christoph Blödner (41).
Gegen mögliche Sanktionen: FDP-Rat Christoph Blödner (41).  © Thomas Türpe

"Immer neue Regelungen und sich dann wundern, dass zu wenig Wohnraum entsteht, ist kontraproduktiv", so FDP-Rat Christoph Blödner (41). Torsten Nitzsche (48, Freie Wähler) sprach gar von "verdeckter Enteignung".

Rund 1750 Ferienwohnungen gab es im vorigen Jahr in der Stadt (entspricht 0,57 Prozent vom Gesamtbestand). Nicht alle werden zweckentfremdet. Das liegt laut Gesetz vor, wenn Wohnraum länger als zwölf Wochen jährlich für Fremdenbeherbergung genutzt wird oder länger als zwölf Monate leer steht.

Über eine entsprechende Satzung könnte das Rathaus Verstöße künftig ahnden, etwa mit Geldbußen.

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Am Ende stimmten 35 Räte dafür, gegen Zweckentfremdung vorzugehen, 33 dagegen.

Titelfoto: Montage: IMAGO/Hanke, Thomas Türpe, Norbert Neumann

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