Asbest-Gefahr verschlafen: Ein Kommentar zum Behördenversagen nach Brand in Dresden
Dresden - Der Asbest-Fall in Strehlen ist für mich ein klassischer Fall von Behördenversagen. Fünf Wochen ist der Brand der alten DDR-Baracke jetzt her, und noch immer wehen dort Asbest-Bruchstücke in der Gegend herum - kaum 100 Meter von Kindergarten und Arztpraxen entfernt. Die Giftstoffe werden weiterhin von Menschen und Autos breitgetreten.
Dabei war das Umweltamt von der Feuerwehr schon früh informiert worden, dass bei der Sichtung der Brandreste auch Dachplatten festgestellt wurden, "bei denen es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit um ältere Eternitplatten handelt" - Behördensprech für Asbestzement. Auch besorgte Bürger warnten die Ämter über den kontaminierten Gehweg.
Danach vergingen weitere Tage, bis das Rathaus eine Kehrmaschine schickte - anstatt die in der Gefahrstoffverordnung (genauer: TRGS 519) streng geregelten Vorschriften einzuhalten, die bereits im Asbest-Verdachtsfall greifen.
Nicht umsonst kümmern sich Kräfte in Schutzanzügen um Asbestbeseitigung.
Natürlich ist grundsätzlich der Grundstückseigentümer für die Beseitigung der Brandreste zuständig. Aber wenn sich die Bruchstücke durch die Witterung weiter verteilen, sollte unverzüglich gehandelt werden - im Zweifel muss das Rathaus mit der Gefahrenbeseitigung in Vorkasse gehen und die Rechnung an den Eigentümer schicken.
Die verantwortliche Firma sitzt nach TAG24-Informationen in Frankfurt am Main und verdient ihr Geld mit dem Erwerb und der Bebauung von Grundstücken. Ihr Areal in Dresden scheint sie aber nicht sonderlich zu jucken. Noch nicht mal eine Abdeckung wurde über die Brandreste gelegt.
Jeden Morgen die wichtigsten Nachrichten direkt in dein Postfach.
- Lokale Nachrichten aus Dresden & Umgebung
- Exklusive Hintergrundberichte
- Jederzeit abbestellbar
Ich bin gespannt, wie lange Bauaufsichtsamt und Umweltamt noch aufs Prinzip Hoffnung setzen, bevor sie durchgreifen und die Gesundheitsgefahr endlich beseitigen.
Titelfoto: Bildmontage: Norbert Neumann, Eric Münch
