Dresden - Zuletzt sind Dresdner Barbershops ins Visier von Handwerkskammer und Ordnungsamt geraten. Nach mehreren Kontrollen im ersten Halbjahr 2025 gibt es eine erste Zwischenbilanz.
In Barbershops gilt - wie in allen Friseursalons - die Meisterpflicht: Ohne Anwesenheit eines ausgebildeten Handwerksmeisters ist der Verkauf von Friseurdienstleistungen nicht erlaubt.
Vorigen Monat begann eine Kontroll-Offensive in der Neustadt, auf AfD-Anfrage wird OB Dirk Hilbert (53, FDP) konkret: Demnach kontrollierten Handwerkskammer und Ordnungsamt bis zum 12. Mai 16 Barbershops, doppelt so viele wie im gesamten vorigen Jahr in Dresden.
In drei Fällen (2024: 0) wurden Verstöße gegen die Meisterpflicht festgestellt und Bußgelder verhängt, in einem Fall die Betriebsschließung angeordnet.
Am 16. und 19. Mai gab es laut Handwerkskammer-Sprecherin Carolin Hähne Kontrollen in der Altstadt mit gemischten Resultaten. Weitere Kontrollen im gesamten Friseurhandwerk sollen folgen.