Endlich amtlich! Waldschlößchenbrücke ist rechtskonform

Dresden - Die Waldschlößchenbrücke ist offiziell kein Schwarzbau mehr! Die Landesdirektion Sachsen hat entschieden, dass der Planfeststellungsbeschluss für die Dresdner Brücke weiter gilt.

Endlich legalisiert: Die Waldschlößchenbrücke wurde 2013 eingeweiht.
Endlich legalisiert: Die Waldschlößchenbrücke wurde 2013 eingeweiht.  © imago images/ddbd

Damit ist das jahrelange Hin und Her um die fehlende Genehmigung vom Tisch.

Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2016, das zusätzliche Umweltprüfungen verlangt hatte. Diese Prüfungen zu Natur- und Artenschutz wurden inzwischen nachgeholt.

Das Ergebnis: Die Brücke ist mit den europäischen Naturschutzregeln vereinbar.

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Am Bauwerk selbst wurde nichts geändert, auch Schutzauflagen bleiben bestehen. Dazu zählt weiterhin Tempo 30 nachts zwischen April und Oktober zum Schutz von Fledermäusen.

Schutzregelungen für Fledermausarten wie die Kleine Hufeisennase bleiben weiter bestehen.
Schutzregelungen für Fledermausarten wie die Kleine Hufeisennase bleiben weiter bestehen.  © imago/imagebroker

Über Jahre galt die Brücke rechtlich als Problemfall, obwohl sie längst in Betrieb war. Jetzt ist klar: Die Waldschlößchenbrücke ist genehmigt und rechtlich abgesichert.

Titelfoto: imago images/ddbd

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