Dresden - Dieser Einsatz wirft noch immer Fragen auf: Das Rathaus ließ den offenbar mit asbesthaltigen Bruchstücken kontaminierten Gehweg an der Caspar-David-Friedrich-Straße in Strehlen mit einer Kehrmaschine reinigen. Nun kommt heraus: Die beauftragte Stadtreinigung (SRD) wurde gar nicht über die Asbestgefahr informiert.
Obwohl das Rathaus nach dem Brand der alten Baracke von der Feuerwehr und später auch von Bürgern sowie TAG24 vor der Asbest-Gefahr im öffentlichen Raum gewarnt worden war, löste das Umweltamt offenbar einen gewöhnlichen Reinigungseinsatz aus.
"Im Rahmen der Auftragsübermittlung wurden uns keinerlei Hinweise auf das Vorhandensein oder den Verdacht gefährlicher Stoffe - einschließlich asbesthaltiger Materialien - mitgeteilt", bestätigt SRD-Sprecherin Susanne Kirsch (41).
Dabei gelten für Asbesteinsätze in der Regel strenge Schutzvorkehrungen (etwa Schutzanzüge, FFP3-Atemmasken) - sogar dann, wenn lediglich Asbestverdacht besteht.
Aber: "Da uns keine Informationen zu möglichen Gefahrstoffen vorlagen, bestand für unsere Mitarbeitenden aus fachlicher Sicht zu diesem Zeitpunkt kein Anlass, über die üblichen Schutzmaßnahmen hinaus weitergehende persönliche Schutzausrüstung einzusetzen", so Kirsch.
Die Stadtverwaltung nimmt die Sorgen nach eigenen Angaben ernst
Erst durch die TAG24-Anfrage habe man von dem Asbestverdacht erfahren und "umgehend alle notwendigen internen Schritte eingeleitet", etwa den betroffenen Mitarbeiter informiert und die Entsorgungsanlage aufgeklärt.
Pikant: Das städtische Unternehmen führt solche Arbeiten gar nicht selbst durch. "Aufträge, bei denen eine Kontamination mit Asbest bekannt oder zu erwarten ist, werden von uns an dafür qualifizierte und entsprechend zertifizierte Fachunternehmen weitergegeben", erklärt Kirsch.
Die Stadtverwaltung nehme die Sorge von einer möglichen Freisetzung von Asbestfasern "natürlich ernst", betont ein Sprecher.
Es sei darauf hinzuweisen, "dass die Einstufung eines Abfalls als sogenannter gefährlicher Abfall eine bestimmte Konzentration (in Gewichtsanteilen) eines gefährlichen Stoffes wie Asbest voraussetzen würde", so der Sprecher.
"Es kann eingeschätzt werden, dass die Menge der Brandreste auf dem gereinigten Gehweg nicht diesen Konzentrationsanteil im Straßenkehricht der Kehrmaschine erreicht, selbst wenn eine Asbesteigenschaft unterstellt werden würde."