Irrer Schilder-Streit an der Hummelmühle: Amt untersagt Firmenchef den Schriftzug
Kreischa - Seit rund 200 Jahren steht an der "Hummelmühle" bei Kreischa der Name des Gebäudes, doch plötzlich soll er da weg.
Der Grund: Die Kettensägenfirma "Stihl" hatte einen Bauantrag für Werbung gestellt. Stattdessen fiel den Behörden auf, dass dort alle Schilder und Schriftzüge nicht zulässig sind. Mühlenbetreiber Jan Thomas (45) ist frustriert.
2024 übernahm er die historische Mühle, betreibt seitdem das Museum, hat in anderen Räumen sein Gewerbe eingerichtet: "Wir sind zwölf Leute", sagt er zu TAG24.
"Eigentlich wollte ich das Grundstück kaufen, aber das pausiert jetzt erst mal." Denn nach einem Bauantrag für eine Kettensägen-Werbung soll Thomas plötzlich alle Schilder und Schriftzüge von Firma und Mühle entfernen.
"Damit würde man uns hier nicht mehr wahrnehmen", so der Firmenchef. Thomas vermietet und verkauft Kommunal-, Garten- und Reinigungsgeräte, außerdem bietet er einen Reparaturservice.
Mühlenbetreiber soll plötzlich Schild abhängen: alles nur ein Schildbürgerstreich?
Der Grund für das Schilder-Verbot liegt an der Lage der alten Mühle: Zwar steht sie inmitten mehrerer weiterer Häuser und gehört zu Kreischa, befindet sich aber trotzdem außerhalb einer geschlossenen Ortschaft.
"Allgemein verhält es sich so, dass bei Kreis-, Staats- und Bundesstraßen außerhalb des Erschließungsbereichs von Ortsdurchfahrten, innerhalb eines Bereichs von 20 Metern ab dem äußeren Rand der befestigten Fahrbahn gemessen, ein Anbauverbot gilt", erklärt eine Sprecherin des Landesamts für Straßenbau und Verkehr (LASuV).
"Das bedeutet, dass in diesem Bereich grundsätzlich weder bauliche Anlagen noch Werbeanlagen errichtet werden dürfen."
Und das gelte sowohl für Schriftzüge als auch für Tafeln mit Öffnungszeiten. "Die Frage, wie lange eine Werbeanlage bereits vorhanden ist oder wann diese festgestellt wurde, ist rechtlich nicht ausschlaggebend", so die Sprecherin. "Das LASuV veranlasst immer wieder - da es zum Tätigwerden verpflichtet ist - die Beseitigung von Werbeanlagen im Anbauverbot, sofern es Kenntnis von entsprechenden Werbeanlagen erhält."
Für die Hummelmühle konkret lasse die Rechtslage keinen Ermessensspielraum für Kompromisse ...
Titelfoto: Montage: Petra Hornig

