Pöbelei gegen Bürgermeister Kühn kostet Dresdner Tausende Euro

Dresden - Weil er ihn auf Facebook beleidigte, erstattete Baubürgermeister Stephan Kühn (45, Grüne) Anzeige gegen den Dresdner Obdachlosenhilfe-Vereinsvize Uwe Riedel (62). Der muss jetzt Strafe zahlen.

Weil er nicht als "Faschist" bezeichnet werden wollte, reichte Baubürgermeister Stephan Kühn (45, Grüne) Strafanzeige ein.
Weil er nicht als "Faschist" bezeichnet werden wollte, reichte Baubürgermeister Stephan Kühn (45, Grüne) Strafanzeige ein.  © Thomas Türpe

Im Oktober 2022 kommentierte Riedel einen TAG24-Artikel über neue Radwege auf der Bautzner Straße mit den Worten: "Straßenrückbau in Dresden ... danke, lieber Grüner Faschist Kühn".

Diesen Kommentar wollte der Bürgermeister nicht auf sich sitzen lassen.

"Das dürfte glatt eine Anzeige wegen Beleidigung wert sein", antwortete er schon damals auf Twitter - und zeigte Riedel an.

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Der stand nun vor dem Dresdner Amtsrichter und erklärte, dass Frust über grüne Verkehrspolitik in Dresden Anlass für seinen Kommentar gewesen sei.

Auf der Bautzner Straße zwischen Diakonissen-Krankenhaus und Waldschlößchenbrücke sind seit Oktober 2022 Radstreifen angebracht. Das ärgerte Uwe Riedel.
Auf der Bautzner Straße zwischen Diakonissen-Krankenhaus und Waldschlößchenbrücke sind seit Oktober 2022 Radstreifen angebracht. Das ärgerte Uwe Riedel.  © Screenshot: facebook.com/uwe.riedel.16
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Uwe Riedel muss nun 3750 Euro Strafe zahlen

Tausende Euro muss Uwe Riedel (62) nun für seinen Kommentar bezahlen.
Tausende Euro muss Uwe Riedel (62) nun für seinen Kommentar bezahlen.  © Thomas Türpe

Kühn dagegen vor Gericht: "Ich lasse mich nicht als Faschist bezeichnen."

Der Kommentar erwecke den falschen Eindruck, dass in diktatorischer Manier über die Radwege entschieden worden sei.

Er wolle vermeiden, dass aus Worten Taten werden, er irgendwann angegriffen wird.

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Da auch der Richter den angezeigten Kommentar als "üble Ehrverletzung" und besonders unsachlich wertete, lautete sein Urteil: 3750 Euro Geldstrafe für den wegen Beleidigung und Volksverhetzung bereits vorbestraften Dresdner.

Zugutehielt er dem Angeklagten, nicht anonym kommentiert zu haben: "Sie haben den Mut gehabt, Ihren Namen offenzulegen."

Titelfoto: Thomas Türpe

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