81-Jähriger stirbt nach Sturz: Ergotherapeutin vor Gericht

Dresden - Es war der Bruchteil einer Sekunde, der Rentner Werner P. (†81) das Leben kostete. Doch war es ein Unfall oder hatte Ergotherapeutin Thea G. (29) einen fatalen Fehler begangen? Eine schwierige Frage, die auch das Amtsgericht Dippoldiswalde nicht endgültig klären konnte.

Das Verfahren gegen Ergotherapeutin Thea G. (29) wurde eingestellt.
Das Verfahren gegen Ergotherapeutin Thea G. (29) wurde eingestellt.  © Peter Schulze

Am 18. Februar 2019 stürzte Werner P. in seiner Wohnung, zog sich dabei ein Blutgerinnsel im Kopf zu, das in der Dresdner Uniklinik behandelt wurde. Mit halbseitiger Lähmung kam er anschließend zur Reha in die Bavaria-Klinik Kreischa.

Hier wollte er sich am 20. März selbst waschen, Therapeutin Thea G. schob ihn in einem Aktivrollstuhl ins Bad. Der Rentner wusch sich erst den Oberkörper, wollte dann mit den Beinen weitermachen. 

Die Therapeutin drehte sich kurz weg, um ein Duschgel zu holen, in diesem Augenblick stürzte Werner P. aus dem Rollstuhl. Wieder schlug er sich den Kopf auf, wieder musste im Krankenhaus ein Blutgerinnsel entfernt werden.

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Doch nach der Operation wurde sein Zustand immer schlechter. "Er konnte sich nicht mehr bewegen", sagt seine Witwe Katrin P. (76). "Er hat uns nicht mehr erkannt." 

Am 29. Juni starb er schließlich an einer Lungenentzündung. Eine Folge des Sturzes? 

Eine Rechtsmedizinerin sagte aus, dass dieser zwar vieles schlimmer gemacht habe, man aber nicht sicher sagen kann, ob Werner P. nicht auch ohne den Sturz erkrankt wäre. Unabhängig davon kam eine Gutachterin zu dem Schluss, dass man den Gelähmten zu diesem Zeitpunkt nicht alleine im Rollstuhl hätte sitzen lassen sollen.

In der Bavaria-Klinik Kreischa war der 81-jährige Rentner zur Reha.
In der Bavaria-Klinik Kreischa war der 81-jährige Rentner zur Reha.  © Steffen Füssel

"Es tut mir leid, dass er gestorben ist", sagt die Angeklagte. "Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt." 

Das Gericht stellte das Verfahren schließlich gegen eine Geldauflage von 1200 Euro ein.

Titelfoto: Peter Schulze

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