Rathaus-Plan gegen Kurzzeit-Vermietung: Der große Kampf gegen illegale Ferienwohnungen

Dresden - Wohnraum ist knapp und wird immer teurer. Erst kürzlich kritisierte der Mieterverein, dass die Stadt noch immer nicht gegen den Wildwuchs von Ferienwohnungen vorgegangen ist, obwohl der Stadtrat OB Dirk Hilbert (54, FDP) bereits im März 2024 dazu beauftragt hatte. Jetzt legt die Verwaltung ihren Plan vor.

Blick auf die elbnahe Johannstadt: Die Satzung soll im gesamten Stadtgebiet gelten.  © imago images/Sylvio Dittrich

Werden Wohnungen zur ständigen Vermietung an Touristen und Urlauber genutzt, ärgern sich nicht nur die Bewohner des Hauses. Die Behausungen fehlen auch auf dem angespannten Markt.

Seit 2019 ist die Zahl der Ferienwohnungen (meist mit einem oder zwei Räumen) von etwa 1400 auf geschätzte 2200 gestiegen, teilte das Rathaus mit. Das entspreche rund 0,7 Prozent am gesamten Wohnbestand.

Hauptursache seien die wachsende Beliebtheit und die Expansion von Online-Plattformen zur Vermittlung (zum Beispiel Airbnb) sowie die hohe Nachfrage durch Touristen.

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Als zweckentfremdet gelten Wohnungen, die mehr als zwölf Wochen pro Kalenderjahr für die Fremdbeherbergung oder Kurzzeitvermietung genutzt werden oder die länger als zwölf Monate leer stehen. Nicht betroffen sind jene Ferienwohnungen, die baurechtlich bereits als solche genehmigt wurden.

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Künftig dürften viele Angebote auch aus der Ferienwohnungs-Vermittlungsplattform "airbnb" in Dresden verschwinden.  © IMAGO/NurPhoto

Baubürgermeister Stephan Kühn geht von 700 zweckentfremdeten Wohnungen in Dresden aus

Baubürgermeister Stephan Kühn (46, Grüne).  © Eric Münch

Das Rathaus legt jetzt eine Satzung zum Verbot von Zweckentfremdungen von Wohnraum vor, die nicht nur für die Altstadt und Neustadt gelten soll, wie es der Rat beschlossen hatte, sondern fürs ganze Stadtgebiet.

Grund: Das Problem soll sich gar nicht erst auf andere Viertel verlagern. "Wir gehen davon aus, dass sich in Dresden etwa 700 Wohnungen reaktivieren lassen", sagt Baubürgermeister Stephan Kühn (46, Grüne).

Die Satzung bestimmt auch Ausnahmen, etwa für Werkswohnungen, Räume in Wohnheimen oder auch Gästewohnungen von Wohnungsunternehmen. Geplant ist zudem eine Übergangsfrist von zwei Jahren für bestehende (ungenehmigte) Ferienwohnungen.

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Bei Verstößen sollen Eigentümer Ersatzwohnraum schaffen oder Ausgleichszahlungen leisten. Das letzte Wort hat der Stadtrat.

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