Zoff um Unterstützer-Stimmen: Abfuhr für die "Dissidenten"

Dresden - Das Sammeln von Unterstützungs-Unterschriften für die Zulassung zu den Stadtratswahlen (9. Juni) an Info-Ständen auf der Straße bleibt unzulässig.

Sein Eilantrag für die "Wahlplattform Dissident:innen Dresden" wurde vom Vergwaltungsgericht abgelehnt: Dissidenten-Stadtrat und Rechtsanwalt Johannes Lichdi (60).
Sein Eilantrag für die "Wahlplattform Dissident:innen Dresden" wurde vom Vergwaltungsgericht abgelehnt: Dissidenten-Stadtrat und Rechtsanwalt Johannes Lichdi (60).  © Petra Hornig

Damit lehnt das Verwaltungsgericht einen Eilantrag von "Dissidenten"-Stadtrat Johannes Lichdi (60) ab, der sich gegen die Praxis wehren wollte, dass Dresdner einzig im Bürgerbüro Altstadt (Theaterstraße) unterschreiben dürfen.

Lichdi, der als Rechtsanwalt arbeitet, wollte erreichen, dass die neu gegründete "Wahlplattform Dissident:innen Dresden" Unterschriften auch in den elf Wahlkreisen sammeln darf, um die Zulassung ihrer Kandidaten zu erreichen.

Das Gericht lehnte im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass das Verfahren im Sächsischen Kommunalwahlgesetz bzw. der Sächsischen Kommunalwahlordnung "abschließend geregelt" sei und der Gemeindewahlausschuss somit keine Befugnis zu einer abweichenden Verfahrensgestaltung habe.

Damit bleibt es dabei: Von 11. März bis 4. April müssen 22 Dresdner aus jedem der elf Dresdner Wahlkreise im zentralen Bürgerbüro unterschreiben kommen. Gleiches gilt für das neue Bündnis von Ex-FDP-Mann Holger Zastrow (55).

Titelfoto: Petra Hornig

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