Silvester in Dresden: Wo und wann darf man Feuerwerk zünden?

Dresden - Silvester steht an und die Stadt Dresden hat dafür klare Regeln bekannt gegeben: Wer darf wann und wo Feuerwerk und Böller zünden?

In der Nacht vom 31. Dezember 2022 auf den 1. Januar 2023 wird Dresden mal wieder in bunten Feuerwerksfarben erstrahlen. (Archivbild)
In der Nacht vom 31. Dezember 2022 auf den 1. Januar 2023 wird Dresden mal wieder in bunten Feuerwerksfarben erstrahlen. (Archivbild)  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Auf der offiziellen Webseite der Stadt findet sich ein umfangreiches FAQ mit Informationen und klar gezogenen Grenzen, was rund um das Ende des alten und den Beginn des neuen Jahres erlaubt oder eben verboten ist. TAG24 hat für Euch die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit Ihr Silvester in Dresden sicher und korrekt feiern könnt!

1. Wann darf man Feuerwerk zünden?

Hier ist der Rahmen ganz eindeutig: Ausschließlich am 31. Dezember und am 1. Januar ist das Böllern erlaubt. An den Tagen davor und danach ist es verboten, es sei denn man hat sich zuvor eine behördliche Ausnahmegenehmigung eingeholt.

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2. Wo in Dresden darf man Feuerwerk zünden?

Wegen der Corona-Pandemie war Dresden in den vergangenen Silvesternächten stets eine Böller-Verbotszone, doch beim Jahreswechsel von 2022 auf 2023 ist wieder deutlich mehr möglich: Böllern ist an sich auf allen Straßen und öffentlichen Plätzen erlaubt, sofern man sich nicht in einem Naturschutzgebiet oder in der Nähe von Kirchen oder Krankenhäusern befindet (mehr dazu unter Punkt 3).

Ganz wichtig ist, dass man Feuerwerkskörper jeglicher Art nur im Freien, also nicht in geschlossenen Räumen benutzt und dabei stets darauf achtet, einen Sicherheitsabstand von mindestens acht Metern zu Gebäuden und Personen einzuhalten.

Wer ganz sicher nichts falsch machen möchte, kann auch zu einem von zwei Dresdner "Großfeuerwerken" kommen. Die finden beide um 0 Uhr in der Silvester-Nacht statt, und zwar zum einen am Elbufer unterhalb des Körnergartens und zum anderen am Elbufer am Schlosspark Pillnitz.

Böllerverbots-Zonen in Dresden: Natur-Schutzgebiete, Kirchen, Krankenhäuser

Aufgepasst: Unter anderem in der Nähe von Kirchen und Krankenhäusern darf auch an diesem Silvester nicht geböllert werden. (Archivbild)
Aufgepasst: Unter anderem in der Nähe von Kirchen und Krankenhäusern darf auch an diesem Silvester nicht geböllert werden. (Archivbild)  © Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

3. Böllern verboten: Wo in Dresden darf man KEIN Feuerwerk zünden?

Zum einen sind naturschutzrechtliche Schutzgebiete tabu, um Pflanzen und Tiere nicht zu gefährden. Von diesen Gebieten gibt es in Dresden 27 Stück, dementsprechend darf man zum Beispiel weder in der Dresdner Heide noch auf den Elbtalhängen oder den Dresdner Elbwiesen Feuerwerkskörper benutzen. Einen kompletten Überblick über diese natürlichen Böller-Verbotszonen findet Ihr auf dresden.de/naturschutzgebiete.

Ebenfalls verboten ist Feuerwerk in der Nähe von sämtlichen Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen der Stadt. Wer sich nicht an diese Einschränkungen hält oder Böller zu nah an Personen oder Gebäuden zündet, macht sich gegebenenfalls strafbar.

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"Bei wissentlicher Gefährdung von Personen oder Sachen droht eine Geld- oder Freiheitsstrafe", stellt die Stadt in dem Zusammenhang ganz ausdrücklich klar.

Feuerwerk und Raketen sind nur für Erwachsene erlaubt - und: "Wer böllert, räumt auch auf!"

Achtet auf zwei wichtige Kennzeichen an eurem Feuerwerk: das CE-Symbol (damit das Produkt EU-Normen entspricht) und die jeweilige Kategorie, hier zum Beispiel "F2".
Achtet auf zwei wichtige Kennzeichen an eurem Feuerwerk: das CE-Symbol (damit das Produkt EU-Normen entspricht) und die jeweilige Kategorie, hier zum Beispiel "F2".  © Jörg Carstensen/dpa/dpa-tmn

4. Wer darf Feuerwerk zünden?

Raketen, Knaller und Feuerwerksbatterien aus der Kategorie F2 (sollte in der Registriernummer jedes einzelnen Geschosses zu finden sein) dürfen nur von Personen ab 18 Jahren genutzt werden. Wer solche Produkte in Kinderhände gibt, macht sich strafbar.

Sogenannte "Kleinstfeuerwerke" aus der Kategorie F1 - also zum Beispiel Knallerbsen oder Tischfeuerwerk - dürfen von Kindern ab 12 Jahren benutzt werden. Rein rechtlich gesehen dürfen jüngere Kinder, die noch keine 12 sind, also nicht mal Wunderkerzen in die Hand nehmen.

Für besonders gefährliche Feuerwerkskörper der Kategorie F3 oder F4 bräuchte es sogar eine behördliche Erlaubnis. Außerdem weist die Stadt noch einmal darauf hin, dass selbst hergestellte oder illegale Böller (ohne eine gültige Zulassungsnummer oder CE-Kennzeichnung) natürlich nicht erlaubt sind.

5. Was passiert mit den Feuerwerksabfällen, wer muss die beseitigen?

Bei dieser Frage gilt zunächst mal: "Wer böllert, räumt auch auf!" Wenn Ihr also auf öffentlichen Straßen, Gehwegen oder Plätzen für Müll sorgt, dann müsst Ihr diesen auch beseitigen.

Wenn nach der Silvesternacht aber doch Abfälle übrig geblieben sind, gilt im zweiten Schritt: Sofern nicht die öffentliche Straßenreinigung zuständig ist, müssen Anlieger selbst dafür sorgen, dass die Gehwege und die Straße vor ihrem Grundstück gereinigt werden.

Noch ausführlichere Infos zu all diesen Fragen rund um Feuerwerk an Silvester findet Ihr auf der Webseite der Stadt Dresden.

Titelfoto: Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

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