Trotz Absage des Striezelmarktes: Dresdner Rathaus bittet Händler zur Kasse

Dresden - Die erneute Absage des Striezelmarktes hat viele Händler schwer getroffen. Um sie zu entlasten, hat die Stadt Dresden ihnen die Standgebühr erlassen und so auf mehr als eine Million Euro verzichtet. Eine Rechnung haben die Budenbetreiber nun aber trotzdem bekommen - eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 70 Euro.

Händler Manuel Metzner (34) hat kein Verständnis für die Haltung des Rathauses.
Händler Manuel Metzner (34) hat kein Verständnis für die Haltung des Rathauses.  © Steffen Füssel

"Das ist leider nicht nur in Dresden, sondern bei allen Weihnachtsmärkten so", ärgert sich Manuel Metzner (34), der seine Wurst- und Käsespezialitäten auch noch auf fünf weiteren sächsischen Weihnachtsmärkten verkaufen wollte.

Während er für die ebenfalls zu zahlenden Anschlussgebühren für Wasser und Strom in Höhe von etwa 150 Euro Verständnis hat ("Die Leitungen wurden ja gelegt und die beauftragten Drittanbieter trifft es genauso wie uns"), fehlt ihm das bei der Verwaltungsgebühr.

"Im Vergleich zur Standgebühr ist das für die Stadt ein läppischer Betrag, aber uns Händlern tut jeder Euro weh." Das hätte man anders lösen können.

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So sieht es auch Stadtrat Matthias Rentzsch (44, AfD), bei dem sich ein Händler gemeldet und seinem Unmut Luft gemacht hat.

"Es ist eine Frage des Anstands und der Pietät, diese Gebühr zu erlassen. Schließlich ist die Existenz der Händler ohnehin schon bedroht", sagt er.

Ohne etwas verkaufen zu können, mussten die Buden wieder abgebaut werden.
Ohne etwas verkaufen zu können, mussten die Buden wieder abgebaut werden.  © Steffen Füssel

Händler können sich bei in Aussicht gestellten Entschädigungen Gebühr anrechnen lassen

Nach der Absage wurde den Striezelmarkt-Händlern zwar die Standgebühr erlassen, nicht aber die für die Verwaltung.
Nach der Absage wurde den Striezelmarkt-Händlern zwar die Standgebühr erlassen, nicht aber die für die Verwaltung.  © Thomas Türpe

Dem Rathaus scheinen diesbezüglich jedoch die Hände gebunden zu sein. "Ich kann den Ärger nachvollziehen und bin auch nicht glücklich darüber, aber ich kann es nicht ändern", sagt Wirtschaftsförderer Robert Franke (44).

Weil der Verwaltungsakt erfolgt sei, müsse die Gebühr abgerechnet werden, ansonsten würde sich die Verwaltung strafbar machen.

"Anders als bei den Standgebühren haben wir da keinen Ermessensspielraum", erklärt der Amtschef.

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Bei den in Aussicht gestellten Entschädigungen könnten sich die Händler die Gebühr jedoch anrechnen lassen.

Wirtschaftsförderer Robert Franke (44) sieht rechtlich keine Möglichkeit, die Gebühr zu erlassen.
Wirtschaftsförderer Robert Franke (44) sieht rechtlich keine Möglichkeit, die Gebühr zu erlassen.  © Eric Münch

"Dafür haben wir uns beim Freistaat eingesetzt", so Franke.

Titelfoto: Thomas Türpe

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