Vom Winde verweht: Verrückter Fahnen-Streit landet vorm Amtsgericht

Dresden - Flattert die Fahne falsch im Wind, schreitet die Ordnungsbehörde gnadenlos ein. So fand sich Albot Mramori (26) vorm Amtsrichter in Dresden wieder. Seine Werbefahne hing 20 Zentimeter zu weit "im Verkehrsraum".

Er sieht es sportlich: Albot Mramori (26) mit der Fahne des Anstoßes. Die hat der Fitnessbetriebswirt inzwischen eingemottet.
Er sieht es sportlich: Albot Mramori (26) mit der Fahne des Anstoßes. Die hat der Fitnessbetriebswirt inzwischen eingemottet.  © Ove Landgraf

Seit Jahren gibt es im Dresden-Löbtau ein Studio für EMS-Training (Elektro-Myo-Stimulation). Dabei werden Muskeln mit elektrischen Impulsen aktiviert. Vor zwei Jahren übernahm Fitnessbetriebswirt Albot das Geschäft. Und warb - wie schon sein Vorgänger - mit einer Fahne am Haus dafür.

Doch dann flatterte ihm eine Zahlungsaufforderung vom Amt über 100 Euro ins Haus. Wegen Verstoßes gegen die Sondernutzungssatzung der Stadt.

Denn "bei einem Kontrollgang" wurde festgestellt, dass besagte Fahne 20 Zentimeter zu weit in den Verkehrsraum reicht.

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Albot zog gegen den Bescheid vor den Amtsrichter und zeigte ihm ein Dokument: "Ich habe doch eine Genehmigung. Die stammt noch von meinem Vorgänger." Was der Studio-Chef nicht wusste: Die Genehmigung ist von 2018. Die Stadt änderte aber 2022 die Satzung, die derlei Fahnen ausschließt.

Albot ging es nicht um das Geld: "Warum kam denn bei der Kontrolle keiner in den Laden?"

Nun ragt die Fahne keine 20 Zentimeter zu weit in den "Verkehrsraum".
Nun ragt die Fahne keine 20 Zentimeter zu weit in den "Verkehrsraum".  © 123RF/ jarp5

"Ich wusste leider nichts von der Änderung und habe auch nichts dazu in den Unterlagen gefunden", so Albot, dem es eigentlich nicht ums Geld ging: "Warum kam denn bei der Kontrolle keiner in den Laden und wies auf den Fehler hin? Wir hätten die Fahne sofort abgehängt. Man kann doch miteinander reden."

Wohl wahr, aber für den Richter war die Ordnungswidrigkeit dennoch erfüllt. Und so zog Albot den Einspruch zurück und zahlt 100 Euro.

Er hat inzwischen einen (genehmigten) Aufsteller vorm Laden. Übrigens: Ob die Mitarbeiter vom Amt seinerzeit per Zollstock oder Augenmaß agierten, wurde im Prozess nicht thematisiert.

Titelfoto: Ove Landgraf

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