Was bedeutet das Wasserverbot für Dresdner?

Dresden - Wie bereits in den vergangenen Sommern verhängt das Rathaus ein Wasserentnahmeverbot. Bis Ende Oktober darf jetzt kein Wasser mehr aus oberirdischen Gewässern entnommen werden.

Auch hier darf nicht mehr geschöpft werden: Umweltamtsleiter René Herold (45) am Wiesengraben-Ost in Weißig.
Auch hier darf nicht mehr geschöpft werden: Umweltamtsleiter René Herold (45) am Wiesengraben-Ost in Weißig.  © Steffen Füssel

Ebenfalls untersagt ist das Schöpfen mit Handgefäßen.

Heißt: Weder mit Pumpen noch mit Gießkannen darf aus Bächen, Seen oder auch der Elbe Wasser abgezapft werden.

"Neben den fehlenden Niederschlägen stellt auch die hohe Verdunstung an heißen Sommertagen ein großes Problem dar. Es ist einfach zu trocken und die Pegel sind zu niedrig", sagt Umweltamtsleiter René Herold (45).

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"Eine Beschränkung der Grundwassernutzung muss derzeit aber noch nicht ausgesprochen werden." Aus Brunnen darf also noch geschöpft werden.

Vom aktuellen Verbot nicht betroffen sind Wasserentnahmen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, etwa landwirtschaftliche Betriebe.

Werden Verstöße festgestellt, kann ein Bußgeld von mindestens 50 Euro fällig werden. Allerdings: In der Bußgeldbehörde seien laut einem Stadtsprecher für 2024 keine Anzeigen wegen Verstößen eingegangen.

Auch die Untere Wasserbehörde leitete demnach in den vergangenen Jahren keine derartigen Verfahren ein.

Titelfoto: Steffen Füssel

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