Wieder Ärger für deutsche "Klima-Shakira": Anja Windl droht Abschiebung

Graz/Wien (Österreich) - Wieder Wirbel um Anja Windl (28)! Die bekannte deutsche Politik- und Klimaaktivistin hat in ihrer Wahlheimat Österreich erneut mächtig Ärger mit den Behörden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat sogar ein Verfahren gegen sie eingeleitet. Der Psychologie-Studentin droht die Abschiebung.

Klimaaktivistin Anja Windl (28) muss Österreich eventuell bald verlassen.
Klimaaktivistin Anja Windl (28) muss Österreich eventuell bald verlassen.  © /dpa/APA | Georg Hochmuth

In einem von ihr geposteten Video erklärte die 28-Jährige in dieser Woche auf Instagram, dass das BFA plane, ihr ein Aufenthaltsverbot zu erteilen.

"Wegen meiner Proteste gegen die ÖVP-FPÖ-Koalitionsverhandlungen droht mir eine Ausweisung aus Österreich", teilte sie mit.

In ihrem Post ist sogar kurz das Schreiben des Bundesamtes zu sehen.

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Darin wird ihr vorgeworfen, dass es "stichhaltige Gründe" für die Annahme geben würde, dass Windls Verhalten "eine tatsächliche, erhebliche und gegenwärtige Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit" darstelle.

Im Rahmen ihrer Proteste gegen rechts hatte die in Graz lebende Studentin Anfang des Jahres unter anderem die Parteizentrale der ÖVP mit Hundekot beschmiert und "Hier stinkts nach brauner Scheisse" an die Wand des Gebäudes geschrieben.

Für Aktionen im Rahmen ihrer Klimaproteste landete die auch als "Klima-Shakira" bekannte Aktivistin schon in Deutschland und in Österreich im Knast.

Auf Instagram berichtete Anja Windl von dem Verfahren gegen sie

"Klima-Shakira" droht Ausweisung nach Deutschland: Andere haben "dieses Privileg" nicht

Windl bei einer Vernehmung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Österreich vor zwei Jahren.
Windl bei einer Vernehmung im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl in Österreich vor zwei Jahren.  © dpa/APA | Erwin Scheriau

Doch Windl ist sicher: "Mein Pass schützt mich."

Besonders bedroht scheint sie sich vom aktuellen Verfahren nicht zu fühlen. Sie weiß von ihrem Privileg - im schlimmsten Fall würde sie nach Deutschland ausgewiesen werden.

Auf Insta erklärte sie: "Menschen ohne EU-Staatsbürgerinnenschaft haben dieses Privileg nicht - sie werden an den Außengrenzen Europas entrechtet, misshandelt und in lebensgefährliche Situationen abgeschoben."

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Auf sich sitzen lassen will sie die Beweisführung des BFA allerdings trotzdem nicht!

"Sollte mir ein Aufenthaltsverbot oder eine Ausweisung erteilt werden, würde ich selbstverständlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht einlegen", sagte sie am Freitag gegenüber Bild.

Titelfoto: Montage: dpa/APA | Erwin Scheriau, Instagram/anscho.wi

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