Von Annett Gehler und Jennifer Schneider
Erfurt - Nachdem ein 63-jähriger Lehrer eines Gymnasiums eine damals 13-jährige Schülerin zwischen 2016 und 2020 in mehr als 80 Fällen sexuell missbraucht hatte, wurde er Donnerstag schuldig gesprochen. Der Lehrer missbrauchte das Mädchen in der Schule, auf zwei Klassenfahrten und bei ihm zu Hause. Der Mann wurde zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Zudem erhält die Schülerin einen Schadensersatz in Höhe von 30.000 Euro.
Die Umstände und Dimensionen des Falls machten selbst einen erfahrenen Juristen wie den Vorsitzenden Richter Holger Pröbstel fassungslos. Das psychisch labile Mädchen habe eine Schulter zum Anlehnen gesucht - und der Angeklagte habe daraus einen langjährigen sexuellen Missbrauch gemacht.
Klare Worte richtete Pröbstel auch an das Gymnasium, an dem noch ein weiterer Lehrer unter Verdacht des sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung von anderen Schülerinnen steht.
Das Mädchen hatte sich an diesen - inzwischen angeklagten - Vertrauenslehrer wegen ihres sexuellen Missbrauchs gewandt. Dieser solle dann aber mit ihr pornografische Bilder ausgetauscht haben. Das Verfahren gegen diesen Lehrer wird noch erwartet.
Mit dem Urteil soll laut Pröbstel zugleich ein deutliches Signal dafür gegeben werden, dass, wer solche Straftaten in geschützten Räumen wie der Schule begehe, dafür auch entsprechend bestraft werde. Als strafmildernd werteten die Richter das vollumfängliche Geständnis des Mannes vor Gericht.
Der 63-Jährige habe die Schülerin als reines Sexobjekt gesehen
Staatsanwältin Dorothee Ohlendorf hatte zuvor in ihrem Plädoyer davon gesprochen, wie schwierig es meist für Opfer in einem schulischen Umfeld sei, sich zu offenbaren.
Der Angeklagte habe die Schülerin als Sexobjekt degradiert und sich ihr gegenüber empathielos und manipulativ verhalten, sagte Ohlendorf.
Bei dem Opfer sei eine posttraumatische Belastungsstörung diagnostiziert worden, mit deren Symptomen die junge Frau bis heute zu kämpfen habe.
Der Sport- und Geschichtslehrer bekannte sich in einem voll besetzten Gerichtssaal und unter großer medialer Aufmerksamkeit zu den Taten.