Illegaler Rauschgifthandel in Erfurt aufgeflogen: 28-Jähriger festgenommen

Erfurt - Der Erfurter Kriminalpolizei ist Anfang Februar ein bedeutender Schlag gegen den illegalen Handel mit Betäubungsmitteln gelungen.

Bei der Durchsuchung stellte die Erfurter Kripo Drogen und Medikamente im Wert von mehr als 350.000 Euro sowie rund 8500 Euro Bargeld sicher.  © Landespolizeiinspektion Erfurt

Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens nahmen die Beamten einen 28-jährigen Deutschen fest, der mutmaßlich einen umfangreichen Onlinehandel mit Drogen und verschreibungspflichtigen Medikamenten betrieben hatte.

Nach bisherigen Erkenntnissen soll der Tatverdächtige regelmäßig Betäubungsmittel per Post an Abnehmer in ganz Deutschland verschickt haben.

Um die Rückverfolgung zu erschweren, nutzte er reale Namen und Adressen unbeteiligter Personen aus Erfurt als Absender. Konnten Sendungen nicht zugestellt werden, gingen sie als Rückläufer an diese Adressen zurück. Die Briefe warf der Beschuldigte in verschiedene Briefkästen im Stadtgebiet ein.

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Anfang Februar klickten schließlich die Handschellen. Bei der Durchsuchung seiner Wohnung stellten die Ermittler rund 8500 Euro Bargeld sowie eine erhebliche Menge an Drogen und Medikamenten sicher.

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Geschätzter Straßenverkaufswert von 350.000 Euro

Darunter befanden sich über ein Kilogramm Kokain, mehr als 200 Gramm Heroin, knapp zweieinhalb Kilogramm Amphetamin, eineinhalb Kilogramm Crystal, rund acht Kilogramm Ketamin sowie mehr als 8000 Ecstasy-Tabletten. Zudem wurden 1500 LSD-Trips und etwa 4500 verschreibungspflichtige Medikamente beschlagnahmt. Der geschätzte Straßenverkaufswert liegt bei über 350.000 Euro.

Der 28-Jährige war bislang polizeilich nicht in Erscheinung getreten. Die Ermittlungen wegen des Verdachts des unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie der Einfuhr von Betäubungsmitteln dauern an.

Die Polizei weist darauf hin, dass der Erhalt von Postsendungen mit Betäubungsmitteln unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden gemeldet werden muss. Das Einbehalten solcher Sendungen ist strafbar.

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