Kemmerich teilt gegen "Ramelow-Regierung" aus: "Was sind das für schlechte Verlierer!"

Erfurt - Thüringens FDP-Chef Thomas Kemmerich (58) hat die Thüringer Landesregierung scharf kritisiert. Hintergrund ist das Vorhaben der rot-rot-grünen Minderheitsregierung wegen einer von der Opposition beschlossenen Senkung der Grunderwerbsteuer vor Gericht zu ziehen.

Thüringens FDP-Chef (58) kritisierte auch den Haushaltsentwurf der Landesregierung. (Archivbild)
Thüringens FDP-Chef (58) kritisierte auch den Haushaltsentwurf der Landesregierung. (Archivbild)  © Martin Schutt/dpa

"Was sind das für schlechte Verlierer!", heißt es auf der Facebook-Seite des 58-Jährigen. Und weiter: "Die Ramelow-Regierung lässt die Hosen vollends herunter! Sie gönnt den Thüringern keine steuerliche Entlastung."

In neun "Regierungsjahren" habe es Rot-Rot-Grün nicht ein einziges Mal "fertiggebracht", die Menschen in Thüringen steuerlich zu entlasten.

Nun führe man als Gegenargument an, dass es im Landeshaushalt "keine Spielräume" für eine solche Senkung gäbe.

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"Welch‘ Hohn!", heißt es in Kemmerichs Mitteilung. Ihren eigenen Haushaltsentwurf für das kommende Jahr habe die Landesregierung "um sage und schreibe 1000 Millionen Euro" überzogen. "Zur Gegenfinanzierung möchte sie die kompletten Rücklagen des Freistaats plündern. Klar, dass dann keine 48 Millionen Euro für steuerliche Entlastungen zur Verfügung stehen", heißt es.

Die Abstimmung zur Grunderwerbsteuer schlug bundesweit hohe Wellen, weil die beschlossene Senkung auch mithilfe von AfD-Stimmen zustande kam. Das soll allerdings nicht der Grund für die rechtlichen Schritte der Landesregierung sein.

Landesregierung hat Zweifel und Bedenken

Laut Mitteilung der Staatskanzlei bestehen im Hinblick auf Paragraf 2 des Gesetzes "rechtliche Bedenken im Hinblick auf die Gesetzgebungskompetenz des Landes." Weiterhin gebe es Zweifel hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen von Artikel 99, Absatz 2, Satz 2, erste Alternative der Thüringer Verfassung.

Demzufolge darf der Landtag Mehrausgaben oder Mindereinnahmen "gegenüber dem Entwurf der Landesregierung" nur beschließen, "wenn Deckung gewährleistet ist." Bei dem Gesetzentwurf sei das nicht der Fall.

Auch bestünden im Hinblick auf Paragraf 2 des Gesetzes "gravierende verfassungsrechtliche Bedenken in Hinblick auf den Bestimmtheitsgrundsatz."

Scharfe Kritik wegen der Klage-Pläne der Regierung gab es auch von Thüringens CDU-Boss Mario Voigt (46).

Titelfoto: Martin Schutt/dpa

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