Alarm am Flughafen Frankfurt: Frau droht mit Sprengstoff in Rum-Flasche

Frankfurt am Main - Eine Schweizerin löste am Dienstag Alarm und den Einsatz von Spezialkräften der Polizei am Frankfurter Flughafen aus.

Weil eine Frau bei der Luftsicherheitskontrolle im Flughafen Frankfurt behauptete, sie habe Sprengstoff bei sich, rückte die Bundespolizei an. (Symbolbild)  © Boris Roessler/dpa

Die 32-Jährige war zuvor von dem ostafrikanischen Inselstaat Mauritius im Indischen Ozean nach Frankfurt am Main geflogen und beabsichtigte, vom Frankfurter Airport in ihr Heimatland zurückzufliegen, wie die Bundespolizei am Mittwoch mitteilte.

"Beim Umstieg in Frankfurt musste sie dazu noch einmal durch die Luftsicherheitskontrolle", erklärte ein Sprecher. Dabei entdeckte das Kontrollpersonal im Handgepäck der Frau eine Flasche Rum, welche die 32-Jährige aus Mauritius mitgebracht hatte.

Routinemäßig wurde die Flasche auf Sprengstoff untersucht. Da sie "offenbar genervt von den Maßnahmen" gewesen sei, habe die Schweizerin gedroht, dass es sich bei der Flüssigkeit tatsächlich um Sprengstoff handele.

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"Diese Aussage wiederholte sie auch gegenüber den hinzugerufenen Bundespolizisten mehrfach", hieß es weiter.

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Wegen genervter Falschbehauptung: Schweizerin drohen bis zu drei Jahre Haft

Die Bundespolizisten riefen Spezialkräfte der Polizei hinzu, um am Airport Frankfurt eine verdächtige Rum-Flasche untersuchen zu lassen. (Symbolbild)  © Montage: 123RF/paylessimages, Boris Roessler/dpa

Die Bundespolizei rief daher Spezialkräfte hinzu, welche den Rum untersuchten und "letztendlich die Ungefährlichkeit der Flasche feststellen konnten".

Infolge ihrer Falschbehauptung verpasste die 32-Jährige ihren Flug zurück in die Schweiz. Doch der Vorfall könnte noch weitaus drastischere Konsequenzen für sie haben.

Gegen die Frau sei ein Ermittlungsverfahren eingeleitet worden, betonte der Polizeisprecher und ergänzte: "Mit falschen Behauptungen ist nicht zu scherzen, denn auch vermeintliche Späße oder genervte Äußerungen dieser Art können bestraft werden."

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Im konkreten Fall bestehe der "Straftatverdacht der Störung des öffentlichen Friedens und des Vortäuschens einer Straftat". Beides könne mit einer Geldstrafe oder auch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden.

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