Frau bringt zwei Mitbringsel aus Dubai mit: Zoll präsentiert saftige Rechnung

Frankfurt am Main - Eine 40-jährige Frau aus Deutschland muss voraussichtlich mehrere Tausend Euro zahlen, nachdem der Zoll am Frankfurter Flughafen ihr Gepäck kontrolliert hatte.

Eine Reisende, die aus Dubai kommend am Flughafen Frankfurt ankam, erregte die Aufmerksamkeit des Zolls - und der Instinkt der Beamten lag richtig. (Symbolbild)  © Hendrik Schmidt/dpa

Die 40-Jährige kam bereits am 6. Februar mit einem Flugzeug aus Dubai in den Vereinigten Arabischen Emiraten an dem Airport an, wie das Hauptzollamt Frankfurt am Donnerstag mitteilte.

Gegenüber den Zollbeamten gab die Reisende zunächst an, "dass sie keine Waren auf ihrer Reise eingekauft habe", wie ein Sprecher erklärte.

Vor "dem Hintergrund ihrer Erfahrungswerte" entschlossen sich die Beamten aber dennoch dazu, das Gepäck der Frau zu kontrollieren - und der Instinkt der Zöllner lag genau richtig!

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In einem der Koffer fanden die Beamten "eine Verpackung, in dieser wiederum wurden ein Diamant und eine Luxus-Uhr festgestellt", hieß es weiter.

Laut den Angaben auf der Verpackung sei der Edelstein in Dubai untersucht beziehungsweise getestet worden. Hinzu kam: "Sowohl der Diamant als auch die Luxus-Uhr waren in einem vollkommen neuwertigen Zustand."

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Frankfurter Zoll konfisziert Diamant und Uhr mit circa 22.000 Euro Gesamtwert

Diesen Diamanten stellte das Frankfurter Hauptzollamt Anfang Februar im Gepäck einer Frau sicher - die 40-Jährige war per Flugzeug von Dubai nach Frankfurt gereist.  © Hauptzollamt Frankfurt am Main

Da die Reisende keinen Nachweis erbringen konnte, dass sie die Uhr und den Stein bereits vor der Reise in die Emirate in Deutschland gekauft hatte, wurde gegen sie ein Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet. Diamant und Uhr wurden zudem als Beweismittel beschlagnahmt.

Der Zoll schätzt den Warenwert der beiden Luxusobjekte insgesamt auf etwa 22.000 Euro. Der "verhinderte Steuerschaden" belaufe sich daher auf 4123,95 Euro.

Das Frankfurter Hauptzollamt weist anlässlich des Falls ausdrücklich darauf hin, dass bei Flug- und Seereisen nach Deutschland aus Ländern außerhalb der Europäischen Union Reisende ab einem Alter von 15 Jahren lediglich Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen dürften.

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Waren mit einem darüber hinausgehenden Wert sowie verbotene Güter müssten bei der Einreise beim Zoll angemeldet werden.

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