Lachgas-Verbot in Frankfurt weiter ausgebaut: Das ist die neueste Maßnahme

Frankfurt am Main - Die Stadtverwaltung von Frankfurt geht gegen den Lachgas-Konsum unter jungen Menschen vor. Nun hat der Magistrat eine weitere Stufe des Verbots in Kraft gesetzt.

Lachgas wird oft in großen, auffällig gestalteten Kartuschen verkauft. Die Stadt Frankfurt will den Konsum der Droge einschränken.
Lachgas wird oft in großen, auffällig gestalteten Kartuschen verkauft. Die Stadt Frankfurt will den Konsum der Droge einschränken.  © Marcus Brandt/dpa

Der Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche sowie der Konsum der Droge auf öffentlichen Plätzen wurden bereits verboten.

"Jetzt geht die Stadt aber noch einen Schritt weiter", teilte der Magistrat am Donnerstag mit. Man habe Kontakt zu Onlinemarktplätzen, Lieferdiensten und Vergleichsportalen aufgenommen, um auch den Handel mit Lachgas in der Stadt einzuschränken.

Konkret seien bereits mit dem Onlinehändler Amazon, mit dem Lieferdienst Wolt und mit dem Vergleichsportal Billiger.de Übereinkünfte geschlossen worden.

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So habe Amazon eine Richtlinie erlassen, die den Handel mit großen Lachgas-Kartuschen - nach einer Übergangszeit - nicht mehr gestatte. Wolt habe Lachgas-Produkte aus dem Angebot für Frankfurt genommen. Billiger.de habe zahlreiche relevante Anbieter für Lachgas-Kartuschen identifiziert, die Produkte sollten künftig im Preisvergleich auf dem Portal nicht mehr angezeigt werden.

"Die Verbreitung von Lachgas stellt bereits ein massives Problem dar, dem wir uns im Sinne des Bevölkerungsschutzes angenommen haben und weiterhin annehmen werden", betonte ein Sprecher der Stadt.

Verantwortung des Magistrats endet "nicht vor unserer eigenen Haustür"

"Unsere Verantwortung endet hierbei allerdings nicht vor unserer eigenen Haustür. Die lokale Verbreitung zu beschränken, aber zeitgleich einen Warenstrom von außerhalb uneingeschränkt weiterlaufen zu lassen, wäre schlicht widersinnig", lautet die Begründung für die Zusammenarbeit mit den Online-Diensten.

Zukünftig sollen entsprechende Vereinbarungen auch mit anderen Diensten geschlossen werden.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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