Frankfurt am Main - Wer kennt es nicht: Wenn es nach dem Urlaub nach Hause geht, bringt man Familie und Freunden gerne eine Kleinigkeit mit. Das Überraschungsgeschenk eines Mannes ist aber alles andere als alltäglich ausgefallen.
Der 20-Jährige, der laut Frankfurter Hauptzollamt aus Thailand via Dubai zurück nach Deutschland reiste, wurde am Flughafen der Mainmetropole von den Beamtinnen und Beamten gestoppt. Bei der routinemäßigen Gepäckkontrolle wurde es kurios.
Den Angaben zufolge gab der Reisende zunächst an, während seiner Reise keine Waren im Wert von mehr als 430 Euro erworben zu haben. Als sein Koffer einer Röntgenkontrolle unterzogen werden sollte, rückte er allerdings mit der Wahrheit raus.
Er erklärte den Zollkräften, dass sich in seinem Gepäckstück Schlangen befänden. Die Beamten baten den Mann, den Koffer selbst zu öffnen.
Im Inneren kamen drei weiße Beutel aus Stoff zum Vorschein, die jeweils eine Schlange enthielten.
"Laut Dokumenten, welche der Reisende dabei hatte, handelte es sich um drei Regenbogenbaumschlangen", erklärte Isabell Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt, zu dem Fall, der sich bereits am 3. Juni dieses Jahres abgespielt hat. Diese sollten ein Überraschungsgeschenk für die in Deutschland wohnende Mutter des Mannes sein.
Schlangenfund in Koffer hat Nachspiel: Steuerstrafverfahren gegen 20-Jährigen eingleitet
Der Fund hatte für den Reisenden ein finanzielles Nachspiel. Nachdem dieser zunächst behauptet hatte, keine Quittung zu besitzen, ruderte er kurz darauf plötzlich zurück und legte eine Rechnung in Höhe von 2400 US-Dollar für die drei Schlagen vor.
"Für die Schlangen entstanden Einfuhrabgaben in Höhe von 393,10 Euro", teilte das Zollamt mit.
Es wurde ein Steuerstrafverfahren gegen den 20-Jährigen eingeleitet und eine Sicherheitsleistung in Höhe von insgesamt 400 Euro gegen ihn erhoben.
Positiv aus der Sicht des Mannes: Da weder artenschutzrechtliche- noch veterinärrechtliche Bedenken bestanden, wurden ihm die drei Tiere nach Entrichtung der Einfuhrabgaben und der Sicherheitsleistung entsprechend überlassen.