Streit hat einen neuen Höhepunkt: Gericht stoppt Betriebsratswahl bei Fraport

Von Christian Ebner

Frankfurt am Main - Es wird mit harten Bandagen gekämpft! Der Gewerkschaftsstreit beim Flughafenbetreiber Fraport hat einen neuen Höhepunkt gefunden. Die bereits begonnene Wahl des Betriebsrats muss abgebrochen werden.

Der Gewerkschaftsstreit beim Flughafenbetreiber Fraport spitzt sich weiter zu.
Der Gewerkschaftsstreit beim Flughafenbetreiber Fraport spitzt sich weiter zu.  © Andreas Arnold/dpa

Das Landesarbeitsgericht Hessen hat ebenjene nun gestoppt. Grund für die einstweilige Verfügung sind Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung der Wahl.

Die betroffene Abstimmung hatte nach Angaben des Wahlvorstands am Dienstagmorgen begonnen.

Der Zeitpunkt einer erneuten Wahl steht noch nicht fest, sie dürfte aber wegen neuer Fristen frühestens in sechs Wochen dementsprechend stattfinden.

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Hintergrund ist ein seit Jahren schwelender Konflikt zwischen den Gewerkschaften ver.di und Komba, die um die Vorherrschaft im Gremium kämpfen.

Der gemeinsame Betriebsrat soll die insgesamt mehr als 13.000 Beschäftigten der Fraport AG, der dazugehörigen Bodenverkehrsdienste-Tochter Fraport Ground Services und FRA-Vorfeldkontrolle vertreten.

Die DGB-Gewerkschaft ver.di ist traditionell stark bei der Fraport, während die Komba ihre Anhänger eher bei den Vorfeldarbeitern hat.

Wahlvorstand hatte ver.di-Liste ausgeschlossen

Mehr als 13.000 Beschäftigte sind betroffen.
Mehr als 13.000 Beschäftigte sind betroffen.  © Silas Stein/dpa

Die ersten gemeinschaftlichen Betriebsratswahlen hatten für die einstige Mehrheitsgewerkschaft ver.di im vergangenen Jahr in einem Desaster geendet.

Sie stellte von 39 Betriebsräten nur noch vier Personen, während Komba 31 Mandate erhielt.

Im Nachgang hagelte es zahlreiche Strafanzeigen und zusätzlich Vorwürfe der Wahlmanipulation, zu denen es sogar noch laufende Ermittlungen gibt.

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Dieser Betriebsrat ist zwar zurückgetreten, aber weiterhin geschäftsführend im Amt.

Bei der neuerlichen Wahl hatte nun der von Komba beherrschte Wahlvorstand eine Liste mit ver.di-Leuten vollständig von der Wahl ausgeschlossen.

Dagegen hat ver.di erfolgreich geklagt, die Liste wurde aber entgegen einer Weisung des Landesarbeitsgerichts nicht mehr rechtzeitig in die Wahlunterlagen aufgenommen.

Weil dies nicht geschehen ist, muss die laufende Wahl abgebrochen und eine neue Abstimmung organisiert werden.

Titelfoto: Andreas Arnold/dpa

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