A26-Ost-Ausbauprojekt gestoppt: Bundesgericht sieht Planungen teilweise rechtswidrig

Von Birgit Zimmermann

Leipzig/Hamburg - Das Bundesverwaltungsgericht hat die Planungen für den Neubau der A26-Ost im Hamburger Hafen teilweise als rechtswidrig eingestuft.

Beim Ausbau des Projekts A26-Ost müsse der Klimaschutz stärker berücksichtigt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Beim Ausbau des Projekts A26-Ost müsse der Klimaschutz stärker berücksichtigt werden, entschied das Bundesverwaltungsgericht.  © Lilli Kleine/dpa

Der Planfeststellungsbeschluss für ein erstes Teilstück müsse nachgebessert werden, entschied der 9. Senat des Gerichts in Leipzig Klagen der Naturschutzverbände Nabu und BUND (Az.: BVerwG 9 A 2.24).

Vor allem müsse der Klimaschutz stärker berücksichtigt werden. Eine weitere Klage eines Raffineriebetreibers wurde abgewiesen.

Die Reaktionen von Umweltverbänden, aus der Wirtschaft und der Politik sind höchst unterschiedlich.

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Die Hafenautobahn soll die von Niedersachsen kommende A26-West verlängern und die A7 mit der A1 verbinden. Die A26-Ost gilt als wichtig für die Hafenwirtschaft. Außerdem soll sie den Stadtteil Harburg entlasten.

Am Bundesverwaltungsgericht ging es um den Planfeststellungsbeschluss für den ersten von drei Abschnitten der Hafenautobahn.

Umweltverbände mit Urteil zufrieden - Industrie nicht

Die Umweltverbände bezeichnen das Urteil als einen Triumph fürs Klima.
Die Umweltverbände bezeichnen das Urteil als einen Triumph fürs Klima.  © Hendrik Schmidt/dpa

Die Umweltschutzorganisationen sahen in den Planungen Verstöße gegen das Wasser- und Naturschutzrecht.

Erfolgreich waren sie allerdings in erster Linie mit ihren Einwendungen gegen die Trassenwahl.

Die Planer hatten sich für die sogenannte Variante Süd 1 entschieden, die laut Gericht als einzige 18,5 Hektar hochwertige Moorböden in Anspruch nimmt.

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Dass sie es nicht für erforderlich hielten, unter Klimaschutzaspekten alternative Trassen näher zu prüfen, sei ein Verstoß gegen das Bundes-Klimaschutzgesetz, so das Gericht.

Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass unter Umständen die von den Umweltverbänden favorisierte Variante Süd 2 gewählt worden wäre. Sie sei nicht nur kürzer und günstiger, sondern nehme auch keine Niedermoorböden in Anspruch. Einen weiteren Fehler in den Planungen sahen die Bundesrichter darin, dass erteilte wasserrechtliche Erlaubnisse zu unbestimmt seien.

Die kritisierten Punkte könne die Stadt Hamburg als Planungsbehörde in einem ergänzenden Verfahren heilen. NABU und BUND bezeichneten das Urteil als einen Triumph für das Klima. Erstmals haben bei einer Klage gegen eine Autobahn die Belange des Klimaschutzes eine wesentliche Rolle bei der Urteilsfindung gespielt. Damit liegt der Ball nun wieder auf der politischen Ebene.

Der Vorsitzende des Industrieverbands Hamburg, Andreas Pfannenberg, sprach dagegen von einer Hiobsbotschaft für die Hamburger Industrie. "Die erneute Untersuchung möglicher Umweltauswirkungen und eine Überarbeitung des Planfeststellungsbeschlusses wirft dieses Projekt zeitlich deutlich zurück." Dass der Planfeststellungsbeschluss Fehler enthalte, die der Senat hätte vermeiden können, sei sehr bedauerlich. "Jetzt gilt es, diese Fehler so schnell wie möglich zu korrigieren", so Pfannenberg.

Titelfoto: Lilli Kleine/dpa

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