Verfahren um Moschee-Verbot bleibt weiter offen

Von Birgit Zimmermann

Hamburg/Leipzig - Mehr als anderthalb Jahre nach dem Verbot des als extremistisch eingestuften Islamischen Zentrums Hamburg (IZH) ist offen, wann das Bundesverwaltungsgericht über eine Klage gegen das Verbot entscheiden wird.

Das Islamische Zentrum Hamburg hatte die Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster betrieben.
Das Islamische Zentrum Hamburg hatte die Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster betrieben.  © Georg Wendt/dpa

Es handele sich um ein außergewöhnlich umfangreiches Verfahren, sagte eine Gerichtssprecherin in Leipzig. Derzeit laufe noch eine Frist, damit die Beteiligten das vorgelegte Material sichten könnten. Für 2026 sei noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung absehbar.

Das Bundesinnenministerium hatte das Islamische Zentrum Hamburg im Juli 2024 verboten. Die damalige Bundesinnenministerin Nancy Faeser (55, SPD) hatte die Einrichtung als "bedeutendes Propagandazentrum Irans in Europa" bezeichnet. Das IZH hatte die Blaue Moschee an der Hamburger Außenalster betrieben.

Die Klage gegen das Verbot war 2024 erhoben worden. Seitdem liegt der Fall beim Bundesverwaltungsgericht.

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Es ist in erster und letzter Instanz für Klagen gegen das Verbot bundesweit tätiger Vereine zuständig.

Einige Monate nach dem Verbot wurde der Leiter des IZH, Mohammad Hadi Mofatteh, des Landes verwiesen. Der schiitische Geistliche reiste freiwillig aus. Gegen ihn wurde ein auf 20 Jahre befristetes Einreise- und Aufenthaltsverbot für Deutschland verhängt.

Titelfoto: Georg Wendt/dpa

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