Von Martin Fischer
Hamburg - Das Hamburgische Verfassungsgericht hat eine Organklage der AfD gegen Hamburgs Innensenator Andy Grote (57, SPD) abgewiesen.
Die Anträge der AfD Hamburg, ihrer Bürgerschaftsfraktion und einzelner Abgeordneter seien nur teilweise zulässig und - soweit sie zulässig seien - unbegründet, sagte die Vorsitzende und Präsidentin Birgit Voßkühler.
Die AfD hatte sich durch einen Debattenbeitrag Grotes in einer Bürgerschaftssitzung in ihren Rechten verletzt gesehen.
Grote hatte unter anderem gesagt, dass sich die AfD radikalisiert habe und "die Relativierung des Nationalsozialismus und des Holocaust (…) zur Grunderzählung" der Partei gehörten. Die AfD hatte darin einen Verstoß gegen das Neutralitätsgebot gesehen.
"Dieses Neutralitätsgebot gilt indes nicht im Rahmen einer Parlamentsdebatte - auch wenn der Debattenbeitrag nicht von einem Abgeordneten, sondern von einem Mitglied des Senats stammt", sagte Voßkühler.