Schrottautos in Hamburg: CDU will Bußgeld drastisch erhöhen

Hamburg - Sie stehen teils wochenlang am Straßenrand und blockieren die raren Parkplätze. Deswegen sagt die Hamburger CDU Schrottautos den Kampf an.

Abgemeldete und an der Straße abgestellte Autos bekommen in Hamburg erstmal einen Hinweiszettel mit einer Frist von einem Monat verpasst, den Wagen zu entfernen. (Archivbild)
Abgemeldete und an der Straße abgestellte Autos bekommen in Hamburg erstmal einen Hinweiszettel mit einer Frist von einem Monat verpasst, den Wagen zu entfernen. (Archivbild)  © Marcus Brandt/dpa

Das illegale Abstellen von abgemeldeten und kaputten Fahrzeugen am Straßenrand soll teurer werden. Zudem sollen die Wagen schneller beseitigt werden. Dazu stellt die CDU-Fraktion in der Bürgerschaftssitzung am Mittwoch einen Antrag.

Allein zwischen von 2019 bis 2023 hat Hamburg fast eine Million Euro ausgegeben, um Schrottautos abzuschleppen, zu verwahren und zu verschrotten. Die Kosten gehen zulasten aller Steuerzahler.

Seit Jahresbeginn bis Ende September wurden 4076 Schrottautos in Hamburg registriert, der Großteil im Bezirk Mitte (2306) und Wandsbek (500), ergab eine Kleine Anfrage der CDU-Fraktion an den rot-grünen Senat. Nur 16 Prozent davon werden abgeschleppt.

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Die Vermutung liege nahe, dass Gebrauchtwagenhändler den öffentlichen Raum illegal als Lagerfläche missbrauchen und ihre abgemeldeten Fahrzeuge nach einer Aufforderung des Bezirksamts einfach in die nächste Straße umparken und das Theater von vorne beginnt, so die CDU in ihrem Antrag.

Bußgelder für Schrottautos sollen verdoppelt werden

Nur wenige der Schrottautos landen auch wirklich auf dem Schrott. (Symbolbild)
Nur wenige der Schrottautos landen auch wirklich auf dem Schrott. (Symbolbild)  © Friso Gentsch/dpa

Bislang liegt das Bußgeld für das unbefugte Abstellen eines Schrottautos bei 100 Euro, wenn der Besitzer es selbst beseitigt. 300 Euro werden fällig, wenn die Stadt es abschleppt.

Die CDU-Fraktion beantragt jetzt, die Strafen für den "dreisten Verstoß" zu verdoppeln, "auch wenn wir grundsätzlich keine Vorreiter höherer Bußgelder sind".

Zudem sollen im Wiederholungsfall bis zu 50.000 Euro fällig werden.

Titelfoto: Marcus Brandt/dpa

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